§ 823 BGB – Haftpflichtversicherung
Dieses Urteil (BGH vom 7.2.2007, IV ZR 149/039) ist das wichtigste zur Haftpflichtversicherung seit vielen Jahren und sei jedem ans Herz gelegt, der mit dem Haftpflichtversicherungsrecht befasst ist. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzverpflichtung) ist Hauptleistungspflicht des Haftpflichtversicherers; sie umfasst nach den AHB die Führung des Haftpflichtprozesses auf seine Kosten einschließlich der Auswahl und Beauftragung des Anwalts.
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig unmissverständlich zu erklären, ob er den bedingungsgemäß geschuldeten Rechtsschutz gewährt. Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Vereinbarung, mit der die Abwehr des Anspruchs dem Versicherungsnehmer übertragen wird. Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Denn diese deckt die Risiken ab, die mit fahrlässigen oder fehlerhaftem Verhalten zusammenhängen und die hohe Kosten nach verantwortbaren Schäden nach sich ziehen können. So könnte man als Fahrradfahrer Unfälle verursachen, deren Kosten kaum mehr überschaubar sind. Der Autofahrer hat auch hierfür eine spezielle Haftpflicht. (Quelle: Kanzlei-News.de)
Eine Entscheidung für die richtige Haftpflichtversicherung setzt einen umfassenden Vergleich der verschiedenen Angebote voraus. Denn die Versicherer bieten sehr unterschiedlich ausgestaltete Verträge. Zum einen in der Höhe des Gesamtschadens, zum anderen in der Ausgestaltung des Risikobereichs. Sinn macht nur eine Versicherung, die mehrere Mio. Euro Schäden auch abdeckt und keine Schmalspur-Versicherung, die bei einem normalen Schaden schon über den Grenzen liegt.
Auch kann man durch unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung viel Geld sparen. Denn die Haftpflichtversicherung sollte nicht bei Kleinigkeiten relevant sein.
Quelle: openPR
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