Abgabefrist Steuererklärung: Wer bummelt, zahlt drauf
Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Mai. Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellt, muss mit einem Verspätungsaufschlag rechnen. Erfahren Sie, was bei Versäumnis droht
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, neben seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung bis zum 31. Mai verpflichtet. Gleiches gilt für Ehepaare, bei denen ein Partner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 hatte und Selbstständige sowie Freiberufler, die ihre Steuererklärung selbst erledigen.
Was droht bei Verspätung oder Versäumnis?
Wenn die Steuererklärung nach dem 31. Mai oder gar nicht beim zuständigen Finanzamt eintrifft, droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der festgesetzten Steuer oder bis zu 25.000 Euro. Die Höhe des Verspätungszuschlags wird vom Finanzamt nach bestimmten Kriterien festgelegt. Hierzu zählen die Dauer der Fristüberschreitung sowie die Höhe der sich aus der verspäteten Steuerfestsetzung ergebenden Nachzahlung. Zudem wird ermittelt, welche Vorteile der bummelnde Steuerpflichtige aus der verspäteten Abgabe gezogen hat, der Grad seines Verschuldens und seine individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Unter Umständen kann es also richtig teuer werden.
Einfach und sicher die Frist einhalten
Dabei ist das eigentliche Ziel einer Steuererklärung, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Bequem und vor allem schnell geht dies mit der Software Steuer-Spar-Erklärung. Zahlreiche bewährte Helfer stehen dem Anwender dabei zur Seite. Ein Themenfilter hilft, unzutreffende Bereiche einfach links liegen zu lassen. Das Tool „Roter Faden“ leitet den Anwender Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und stellt sicher, dass nichts vergessen wird. Der Beleg-Empfehler weiß, welche Belege eingereicht werden müssen und der Steuerprüfer navigiert nicht nur Schritt für Schritt zu falschen oder fehlenden Angaben, sondern optimiert auch automatisch die Steuererklärung. So unterstützt ist selbst unter Zeitdruck das Thema schnell und sicher vom Tisch.
Fristverlängerung
Wer es aufgrund von Krankheit oder starker beruflicher Belastung trotzdem mal nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen. Doch Achtung: Eine Fristverlängerung muss ausreichend begründet sein und liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts. Auf Steuertipps.de gibt es ein Musterschreiben, das Steuerzahler bei ihrem Antrag unterstützt.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile