Abmahnung – was Sie jetzt tun sollten
Abmahnung können den Arbeitnehmer schneller ereilen, als ihm das vermutlich bewusst ist. Oft reicht bereits ein häufiges Zuspätkommen und die erste Abmahnung kann seitens des Arbeitgebers ausgesprochen werden. Jedoch gibt es auch ernstere Fälle, in denen eine Abmahnung oft das letzte Mittel des Arbeitgebers darstellt, seinen Unmut zu äußern.
Vielerorts geschehen Abmahnungen aber auch völlig unbegründet und sind teilweise rechtlich nicht vertretbar. Eine Abmahnung gilt eher als die „gelbe Karte“ und heißt an sich noch nichts, jedoch muss der Arbeitnehmer keine ungerechtfertigte Abmahnung vom Arbeitgeber akzeptieren.
Wann Abmahnungen nicht gerechtfertigt sind
Eine Abmahnung oder eine Kündigung vom Arbeitsvertrag ist z.B. nicht gerechtfertigt, wenn bestimmte Umsatzziele vom Arbeitnehmer nicht erreicht werden. Diese kann nur bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten seitens des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Auch wer ständig krank ist, kann dafür nicht abgemahnt werden.
Welche Anforderungen sind an eine Abmahnung geknüpft?
Damit eine Abmahnung wirksam wird, muss jene einige formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Vor allem muss der Arbeitnehmer schriftlich dazu aufgefordert werden, bestehendes Fehlverhalten abzustellen, da ihm ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, z.B. die Kündigung des Arbeitsvertrags. Des Weiteren müssen Abmahnungen immer auf einen konkreten Fall eines Fehlverhaltens bezogen sein, z.B. an welchem Tag kam der Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit?
Unwirksame Abmahnungen lassen sich relativ schnell ausfindig machen
Oft genügt ein kurzer Blick über die Abmahnung seitens eines Anwalts und die Abmahnung kann rein formal als nicht wirksam betrachtet werden. In diesem Fall lohnt es sich für den Arbeitnehmer, Ruhe zu bewahren. Denn eine potentielle Kündigung wird erst dann möglich, sobald vorher eine wirksame Abmahnung ausgesprochen wurde.
Arbeitsrecht in München – Ihr kompetentes Team von Anwälten
Die Kanzlei Fritschi in München hat sich auf derartige Fälle des Arbeitsrechts spezialisiert und bietet seinen Mandanten ein kompetentes Team an Fachanwälten sowie rechtlichen Beistand in Fällen ungerechtfertigter Abmahnungen. Darüber hinaus beschäftigt sich das Team der Kanzlei in München aber auch noch mit anderen Rechtsgebieten wie z.B. mit dem Mietrecht, dem Erbrecht sowie auch mit dem Familienrecht und Sportrecht.
Kanzlei Fritschi
Leuchtenbergring 3
Prinzregentenhof
81677 München
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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