Arbeitsrecht – Gibt es immer eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?
Bei einer Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrages gibt es leider nicht automatisch eine Abfindung für den Arbeitnehmer. Dabei sind Angestellte in Deutschland so gut geschützt wie kaum in einem anderen europäischen Land. Chance auf eine Abfindung hat aber meistens nur, wer unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt und selbst keinen Anlass zur Kündigung bietet. Wenn der Chef berechtigt kündigen könnte, gibt es in der Regel auch keine Abfindung.
Als Richtgröße für die Höhe der Abfindung gilt ein halbes Monatsgehalt (brutto) pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Manchmal sind allerdings auch höhere Abfindungen möglich.
Häufig muss die Abfindung ausgehandelt oder in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. Anders als in vielen anderen Rechtssachen gibt es im Arbeitsrecht dabei keine Kostenerstattung von dem Verlierer des Streits (zumindest nicht in erster Instanz). Deshalb sollte jeder, bei dem ein Streit mit dem Arbeitgeber auch nur möglich ist, eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wenn man eine schriftliche Kündigung bekommt, muss man zwingend innerhalb von drei Wochen eine Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten wird die Kündigung rechtswirksam und man hat keine guten Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung mehr. Man kann durch die Klage ggfs. auch erreichen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und der Arbeitsvertrag fortgesetzt werden muss.
In einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer nochmals gestärkt. Wenn der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Aufhebungsvertrag und neuen Arbeitsvertrag in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungs-Gesellschaft (B&Q) wechselt, behält er wie bei einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB seinen sozialen Besitzstand, d. h. dass die Zeit beim alten Arbeitgeber angerechnet wird und er u.U. Abfindungsansprüche behält oder eine längere Kündigungsfrist hat (BAG, Urteil vom 18.08.2011, Az. 8 AZR 312/10).
Kathrin Müller
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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