Arbeitsrecht: Verbüßen mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtfertigt Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.03.2011 – Az: 2 AZR 790/09) hat entschieden:

Bei Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann Arbeitgeber den Arbeitsplatz dauerhaft neu besetzen

Der Fall:

Der Arbeitnehmer war bei der Beklagten seit 1992 als Industriemechaniker beschäftigt. Im November 2006 wurde er in Untersuchungshaft genommen. Im Mai 2007 wurde er – bei fortbestehender Inhaftierung – zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde die zur Bewährung erfolgte Aussetzung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten widerrufen. Laut Vollzugsplan war die Möglichkeit eines offenen Vollzugs zunächst nicht vorgesehen. Eine dahingehende Prüfung sollte erstmals im Dezember 2008 erfolgen. Die Beklagte besetzte den Arbeitsplatz des Klägers dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer und kündigte das Arbeitsverhältnis im Februar 2008 ordentlich.

Hiergegen legte der Kläger Kündigungsschutzklage ein mit dem Ziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:

Das Bundesarbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers – anders als die Vorinstanz – ab.

Arbeitnehmer hat Leistungsunmöglichkeit und damit einhergehende Störung des Arbeitsverhältnisses selbst zu vertreten

Wurde gegen einen Arbeitnehmer rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz in der Regel dauerhaft neu besetzen.

Das Bundesarbeitsgericht nahm im Einzelfall eine Interessenabwägung vor und kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsunmöglichkeit und die damit einhergehende Störung des Arbeitsverhältnisses selbst zu vertreten hatte. Dem Arbeitgeber sind deshalb zur Überbrückung der Fehlzeit typischerweise geringere Anstrengungen und Belastungen zuzumuten als bei einer Verhinderung des Arbeitnehmers etwa wegen Krankheit. Zudem wurde die voraussichtliche Dauer der Unmöglichkeit, wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, berücksichtigt.

Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf erklärt dazu:

„Das Gericht urteilte, dass die Kündigung aus einem in der Person des Klägers liegenden Grund gerechtfertigt war. Dem Arbeitgeber soll es unter Berücksichtigung der Dauer der Freiheitsstrafe hier nicht zumutbar gewesen sein, an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.“

Hintergrundwissen:

Das Bundesarbeitsgericht nahm eine personenbedingte Kündigung an. Das ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt ist, (trotzdem) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

In der Praxis relevant ist in diesem Zusammenhang häufig die Kündigung wegen Krankheit.

Bei Streitigkeiten über die Frage der Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung prüfen die Arbeitsgerichte in der Regel vier Voraussetzungen:

1.
Steht fest, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften künftig nicht mehr in der Lage sein wird, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen („negative Prognose“)?

2.
Steht fest, dass es dadurch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers kommt (Interessenbeeinträchtigung)?

3.
Gibt es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz in dem Betrieb oder in dem Unternehmen?

4.
Interessenabwägung: Ist zu Gunsten des kündigenden Arbeitgebers davon auszugehen, dass ihm bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer und des bisherigen Verlaufs des Arbeitsverhältnisses die Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.09.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Kobudo Artikel bei Budoten

 
Shindo The Art of the Three Foot Staff
DVD, in englischer Sprache (ohne Englischkenntnisse leicht verständlich). Laufzeit 46 Minuten Masaru Shintani ist einer der größten Stockkampf Experten der Welt.

Folgenden Inhalt hat diese Lehr-DVD:
- Einleitung in das Shindo
- Grundtechniken mit dem Stock
- Stockkampftechniken am Partner
- Polizei Abführgriffe mit und ohne Stock
- Hebel mit dem Stock
- Trainieren...
 
Okinawan Karate & Kobudo Legends Vol.12 Yoshimatsu Matasuda Shorin Ryu
DVD This DVD is by one of Okinawa's most technically and knowledgeable Shorin Ryu Karate ka, Yoshimatsu Matsuda 9th dan. Matsuda Sensei has been compared to Goju's Morio Higaonna technically, and his power and speed are second to none, as is demonstrated herein. You will be able to learn all the origina...
 
Budo Meister Vol.4 - Die Meister der Welt
DVD, Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spielzeit: 85 Minuten Seit 2008 bereist Cyril Guénet ganz Japan auf der Suche nach den großen Meistern und Experten, die den Geist des Budo in ihrem Training leben.
Ob nach Tokyo, Kyoto oder in entlegenen Provinzen wie den nördlichen Bergen oder den südlichen Inseln - MDV Communications lädt Sie ein auf eine span...
 
Budoten Große Universal-Waffentasche
Nylon, ca. 130 cm lang Hochwertige Universaltasche zum Transport von mehreren Shinai, Jo, Bokken oder anderen Waffen. Tasche gepolstert mit Tragegriff und Schultertragegurt, 2 Innenfächer und ein kleines Aussenfach für Kleinteile.
Tasche und Kleinteilefach mit Reissverschluss verschließbar.

Ab sofort mit 3-s...
 
Budo International Bierman - Kobudo Kata
Lern-DVD - Audio: deutsch, englisch, italenisch, spanisch, französisch Meister George Bierman, 8. Dan im Goshin Jutsu Karate, Kobudo und Akai Ju Jutsu und fünfmaliger Weltmeister in den Kampfkünsten, hat mit seinen 37 Jahren seine ganze Erfahrung auf dieser ersten DVD über das Kobudo eingebracht. Eine ausgezeichnete Arbeit, in der ihr zahlreiche Ratschläge zur Ausf...
 
Tonfa Lern- DVD Vol.2
DVD Kombinationen, Hebel, Festleger

Von und mit Uwe Claussen und Arne Kulok

Uwe Claussen, 4. Dan Ju-Jutsu, Trainer A-Lizenz, JJ-Lehrer, ist Präsident und Lehrwart des Ju-Jutsu Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern.
Claussen ist maßgeblich an der Einführung der Tonfa bei der Polizei in ...
 
Mehrzweck-Einsatzstock MES Tonfa Vol.1
Blu-ray, Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spielzeit: 62 Minuten Die beiden MES-Ausbilder Erwin Pfeiffer und Bernd Höhle führen in die Handhabung und den Einsatz des MES ein.
Anhand von praktischen Anwendungsbeispielen werden viele nützliche Details verständlich gezeigt und erklärt.
Der Inhalt des Lehrfilms gibt einen Einstieg in das Ausbildungsprogra...
 
Budoten Stickmotiv Nunchaku - EMB-SP663
Größe: 34.0 x 72.6 mm, Stiche: 2290, Farben: Schwarz. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...
 
DanRho Kampfschaumstock
Länge: 120 cm