Bald leichter Forderungseinzug mit schnellem Verzug und hohen Zinsen – EU will die Zahlungsmoral verbessern
Wer in Deutschland eine Rechnung stellt, muß oft über zwei Monate warten, bis seine Rechnung bezahlt wird – wenn sie denn überhaupt bezahlt wird. Selbst die verspäteten Zahlungen werden oft noch gekürzt. Mit Kritik und Mängeleinreden werden die Rechnungssummen selbst ordnungsgemäß erbrachter Leistungen runter gekürzt. Das hat längst nichts mehr mit Verhandlungsgeschick, sondern nur noch mit an Unverschämtheit grenzende Dreistigkeit zu tun. Nur teilweise will die EU nun hier den säumigen und murrenden Zahlern einen Riegel vorschieben. Die EU-Mitgliedsstaaten eine neue EU-Richtlinie beschlossen, mit der die Zahlungsmoral der Kunden EU-weit verbessert werden soll.
Private wie öffentliche Auftraggeber oder Kunden sollen nach Vorstellung der EU künftig nur noch 30 Tage Zeit haben, ihre Rechnungen bezahlen. Jeder Schuldner soll nach der neuen EU-Richtlinie automatisch nach 30 Tagen in Verzug kommen. Das ist nicht sonderlich neu, denn das Bürgerliche Gesetzbuch kennt in den Verzugsvorschriften bereits diese 30-Tage-Frist. Unter Unternehmen und Firmen, im sogenannten B2B-Geschäft, zählt der automatische Verzug nach 30 Tagen schon jetzt. Wer bei Verbrauchern und Endabnehmer auch den automatischen Verzug erreichen will, muß allerdings vorher deutlich darauf hinweisen, daß bei nicht rechtzeitigem Zahlungsausgleich nach 30 Tagen Verzug eintritt. Fehlt es an diesem Hinweis, tritt bei privaten Endabnehmern und Kunden auch kein Verzug ein. Nach den neuen EU-Vorschriften soll eine Verlängerung der 30-Tage-Frist nur dann in Betracht kommen, wenn vertraglich eine längere Frist bis zu 60 Tagen ausgehandelt wurde.
Wer nicht schnell genug zahlt, muß mit einer saftigen Buße rechnen. Mindestens 40 Euro können da anfallen. „Wer arbeitet, hat ein Recht auf fristgerechte Bezahlung“, sagte Industriekommissar Antonio Tajani. Gleichzeitig hofft die EU, daß die Firmenpleiten dank voller Kassen zurückgehen werden. Mit bis zu 180 Milliarden Euro mehr an Liquidität rechnet die EU bei kleineren und mittleren Unternehmen.
Noch handelt es sich bei der geplanten Richtlinie um einen Entwurf, der noch vom Europarat formell bestätigt werden muß. Die Richtlinie wirkt allerdings nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten, sondern die Mitgliedstaaten haben noch einmal zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin sollte allerdings das firmeneigene Mahnwesen so vorbereitet und umgestellt werden, daß das Inkrafttreten der Richtlinie nicht zu einem Durcheinander im Forderungsmanagement der Unternehmen führt. Aufgrund bereits bestehender nationaler Regelungen kann jede Firma schon jetzt ähnliche Wirkungen entfalten und für frisches Geld in die Firmenkasse spülen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.08.2011bisher keine Kommentare
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