Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Strafgebühr für nicht gezahlte Zusatzbeiträge
Die finanzielle Situation der Krankenkassen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren als prekär erwiesen. Die Einnahmen lagen stets weit unter den jährlichen Ausgaben, und so sind erhebliche Defizite entstanden. Diese sollen künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen werden, daher werden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen im Januar 2011 erneut erhöht. Weiterhin werden die Kassen gesonderte Zusatzbeiträge verlangen. Informationen über die bevorstehenden Änderungen.
Wer noch nach der richtigen Krankenversicherung sucht, kann beispielsweise von dem Produktfinder der Stiftung Warentest profitieren. Für alle, die sich von ihrer Versicherung mehr Leistung erhoffen oder mit ihrem derzeitigen Versicherer nicht zufrieden sind, bietet die Datenbank nützliche Anhaltspunkte für die Suche nach einer Krankenversicherung, die zu der individuellen Lebenslage passt. Besonders aufgrund der neuen Bestimmungen für Zusatzbeiträge und der Erhöhung des Beitragssatzes ab dem 1. Januar 2011 lohnt es sich, die verschiedenen Versicherungen zu vergleichen, um mögliche Vorteile zu finden.
Im Zuge der Änderungen dürfen Sonderbeiträge nicht mehr prozentual berechnet werden. Dies bedeutet, dass der bisherige soziale Ausgleich entfällt. Bislang durften die monatlichen Zusatzbeiträge ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Nach den neuen Regelungen können Versicherte lediglich mit einer Erstattung der Differenzen rechnen, sollte der Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Einkommens betragen. Wer den Zusatzbeitrag nicht oder nur teilweise leistet, muss zudem mit einer Strafgebühr von mindestens 30 Euro rechnen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.11.2010bisher keine Kommentare
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