Bürger müssen Straßenerneuerung wegen Winterschäden bezahlen
Die Kommunen rechnen nach dem harten Winter mit Milliarden-Kosten zur Beseitigung der Winterschäden an den Straßen. Viele Straßen müssen grundsätzlich saniert werden. Das bleibt nicht ohne finanzielle Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger, worauf Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Darmstadt und Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK, hinweist.
Für die Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit für die Straßeninstandhaltung bei den Städten und Gemeinden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet mit drei- bis viermal so hohen Kosten für die Reparatur der wintergeschädigten Straßen wie in früheren Jahren. Diese Kosten sind allerdings nicht allein von den Kommunen zu stemmen. Muss nämlich wegen der Winterschäden eine Straße grundhaft erneuert und nicht lediglich stellenweise ausgebessert werden, können und müssen diese Kosten den Straßenanliegern auferlegt werden. Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass die „übliche Lebensdauer“ der Straße (ca. 25 bis 30 Jahre) abgelaufen ist. Auf viele kommunale Straßen wird dies zutreffen. Von den Anliegern werden dann sog. Straßenbeiträge erhoben. Je nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße liegt der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil in der Regel zwischen 25% und 75%. Auf den Einzelnen können so Kosten von mehreren tausend Euro zukommen.
Die Städte und Gemeinden können auch nicht auf die Erhebung dieser Beiträge verzichten. Erst Anfang dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Darmstadt hierzu entschieden, dass die Kommunen zur Beitragserhebung verpflichtet sind. Eine gleichwohl unterlassene Beitragserhebung kann eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen für die kommunalen Mandatsträger haben.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 25.02.2010bisher keine Kommentare
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