Archiv für die Kategorie 'Recht, Urteile'
7.500,00 Euro Streitwert wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Lichtbildwerkes bei Facebook
Das Landgericht Hamburg hat in einer Entscheidung (LG Hamburg, Beschluss. v. 17.12.2014, Az. 310 O 162/14) beschlossen, dass in urheberrechtlichen Streitigkeiten wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Lichtbildwerkes kein bestimmter Regelstreitwert festgesetzt werden kann. Die Höhe des Streitwertes bemisst sich stets nach der Beurteilung des Einzelfalles. Bei hochwertigen Lichtbildwerken kann dieser daher auch mit 7.500,00 Euro pro Bild festgesetzt werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDarlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher
Gute Nachricht für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH können sie mit mehr Geld rechnen. Die schlechte Nachricht: Das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnte 2016 erlöschen.
Dass Verbraucher ihren Kredit widerrufen können, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, ist bekannt. Neu ist, dass die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf und der Rückabwicklung des Darlehens mit mehr Geld rechnen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
'Happy Birthday' darf man jetzt kostenlos schmettern
Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied „Happy Birthday to You“ ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am 22.09.2015. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte der zuständige Richter George King.
Das Urteil ist eine Niederlage für das US-Unternehmen Warner Music Group. Das Gericht urteilte, dass Warner Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzt. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.
IT-Sicherheit: Verschärfungen für Webseitenbetreiber
Das Telemediengesetz (TMG) ist durch das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) geändert worden. Das wichtigste Ziel des Gesetzes ist die Eindämmung der Hauptverbreitungswege von Schadsoftware. Dadurch sind auch umfangreiche neue Verpflichtungen für Diensteanbieter, also insbesondere auch Betreiber von Webseiten, eingeführt worden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOLG Frankfurt: Gebühr für Überziehung des Dispokredits unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich demnächst wieder mit der Zulässigkeit einer Bankgebühr beschäftigen müssen. Dann geht es darum, ob eine Gebühr für die Überziehung des Dispokreditrahmens von Privatkunden zulässig ist. Der Fall wird beim BGH unter dem Aktenzeichen XI ZR 9/15 geführt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDarlehen widerrufen: Mehr Geld durch den Widerrufsjoker
Der Widerruf eines Darlehens kann sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch mehr lohnen (Az.: XI ZR 116/15). Demnach haben die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens auch einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung durch die Bank.
Da nach Plänen der Bundesregierung der Widerrufsjoker aber nur noch bis zum Juni 2016 stechen könnte, lohnt sich der Darlehenswiderruf umso mehr. Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel erklärt, was die aktuelle BGH-Entscheidung vom 22. September 2015 für die Verbraucher bedeutet: „Ist der Widerruf eines Darlehens erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt und der Verbraucher erhält die gezahlten Raten zurück.
Betreiber ist für Sicherheit verantwortlich
Der Betreiber einer Versammlungsstätte ist für die Sicherheit der Besucher der Veranstaltung verantwortlich – passiert etwas, dann ist er “dran”. Bittet der Betreiber einen Angestellten, für ihn die Rolle des Veranstaltungsleiters zu übernehmen, haftet dieser für Unfälle auf der Veranstaltung mit seinem Privatvermögen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGoogle muss persönliche Daten löschen
Das Urteil des EuGH (Az: C-131/12) sorgte für Aufsehen. In bisher oft vermisster Weise stärken die Richter in Luxemburg die Rechte des einzelnen Bürgers und billigem ihm ein „Recht auf Vergessenwerden“ zu.
Zukünftig muss Google bestimmte Suchergebnisse auf Antrag der einzelnen Bürger löschen.
Gesetzliche Unfallversicherung bei Schulparty
Unfälle sind schlimm genug, aber bei manchen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung; dies kennt man bspw. von Arbeitsunfällen bzw. Unfällen, die auf einer Betriebsveranstaltung geschehen.
In einem Prozess vor dem Landessozialgericht Mainz ging es um einen schweren Unfall 2006 auf einer Schulparty.
Widerruf von Darlehensverträgen – Immer mehr Landgerichte geben Darlehensnehmern Recht
Bei Verbraucherkreditverträgen, die in der Zeit vom 01.11.2002 bis zum 11.06.2010 abgeschlossen wurden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Banken und Sparkassen nicht ordnungsgemäß über das dem Kunden zustehende Widerrufsrecht belehrt haben. Bankkunden können sich in diesen Fällen vorzeitig von ihrem alten Darlehen lösen, ohne weiter hohe Zinsen oder eine teilweise erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Darlehensnehmer, die ihr Kreditengagement bereits zusammen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt haben, können diese eventuell zurückfordern.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenProblem erkannt – Gefahr gebannt…?
Man stelle sich vor, man erkennt in der Planung oder bei der Durchführung (s)einer Veranstaltung, an der man als Mitverantwortlicher beteiligt ist, ein Problem. Sei es, dass fremde Markenrechte verletzt werden, sei es, dass die Gesundheit der Besucher aufs Spiel gesetzt wird.
Muss man/frau nun aktiv werden und dagegen vorgehen?
Gesetzliche Verhaltensregel?
Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall
Auf Betriebsveranstaltungen oder während der Arbeit geht‘s auch mal lustig zu. Die Vokabeln „Lustig“ und „Gesetz“ hören sich aber nicht nur unterschiedlich an, sondern sind auch genauso gegensätzlich wie „Holland“ und „Europameisterschaft“.
In einem Schulunterricht hatten Schülerinnen mit einem Gummiquietschtier Wasser verspritzt. Ein Mitschüler wollte dem Wasser ausweichen – und sprang aus dem Fenster. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Er wollte den Sturz als Arbeitsunfall anerkannt wissen, der entsprechend gesetzlich unfallversichert wäre.
BGH: Hinwirken auf Löschung rechtswidriger Tatsachenbehauptungen
Werde ich im Internet mit unwahren Tatsachenbehauptungen in meiner Persönlichkeit verletzt, habe ich gegen den Täter, aber auch gegen den Störer, bspw. den Betreiber eines Meinungsforums, einen Anspruch auf Beseitigung, also Löschung des Beitrags, ggf. auch auf Berichtigung der Behauptung.
Doch was, wenn sich die rechtswidrige Behauptung vorher bereits selbständig gemacht hat, also weitere Kreise zieht und nicht nur auf der Ursprungsquelle zu finden ist? Wie weit geht die Verantwortung des Täters oder Störers bzw. anders herum, wie weit geht mein Anspruch als Betroffener?
Mieter hätten nicht immer ein Vorkaufsrecht
Es gehen immer wieder Aussagen durch die Medien, wonach Mieter beim Verkauf einer Wohnung „nicht immer“ ein Vorkaufrecht hätten. Der Duktus suggeriert, Mieter hätten meistens ein Vorkaufsrecht, nur in Ausnahmefällen nicht. Sie müssten also im Falle eines Verkaufes durch den Eigentümer quasi um Genehmigung gefragt werden und nur wenn sie sie erteilen, könnte der Vermieter an jemand anderen, als an sie, seine Immobilie verkaufen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSie nehmen auf eigenes Risiko teil! Ist das so?
Bei Sportveranstaltungen, Incentives und allgemein bei Veranstaltungen, bei denen der Teilnehmer etwas (vermeintlich) gefährliches tun soll, will der Veranstalter logischerweise möglichst wenig haftbar gemacht werden können.
So lassen sich viele Veranstalter vom Teilnehmer schriftlich bestätigen: “Ich nehme auf eigenes Risiko teil” – und meinen, nun seien sie auf der sicheren Seite. Ist das tatsächlich so?
Kfz Gutachter Hoehne Berlin aktualisiert – Unfallregulierung: Ihr Recht
Schuldlos einen Unfall gehabt? Die meisten Geschädigten bekommen nicht, was ihnen zusteht. Viele Versicherer sind Meister im Knausern und Kürzen. Doch Kunden können sich wehren.
Und so läuft es meistens ab !
„Selbstverständlich kümmern wir uns sofort um den Schaden. Wir regeln das für Sie, machen Sie sich keine Sorgen“, säuselt die freundliche Sachbearbeiterin der HUK-Coburg am Telefon. Dem 19-jährigen Münchner Philip O. fällt ein Stein vom Herzen. Sein erster Unfall – und gleich ein wirtschaftlicher Totalschaden an seinem Toyota. Ein Mercedes hatte ihm rüde die Vorfahrt genommen, so schnell konnte er gar nicht gegensteuern – das Aus für den kleinen Japaner. Weil der Führerscheinneuling zudem ein paar heftige Prellungen davongetragen hatte, kam ihm die großzügige Offerte des gegnerischen Haftpflichtversicherers gerade recht, das Schadensmanagement in die Hand zu nehmen. Dass ihn der vermeintliche Service gut 1.200 Euro ärmer machen sollte, wusste er damals noch nicht.
Browsen, Streamen, Caching urheberrechtlich frei
Während wir im Fall „Redtube“ noch darauf hingewiesen hatten, dass eine höchstrichterliches Urteil zu begrüßen ist, hat der EuGH nun entschieden (EuGh v. 5. Juni 2014 – C-360/13), dass das reine „betrachten“ geschützter Werke im Internet, also ohne diese auszudrucken oder herunter zu laden, nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
Begründet wurde dieses Urteil damit, dass Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dahin auszulegen sei, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können. Danach sind Vervielfältigungshandlungen erlaubt, wenn sie vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind.
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Die unerlaubte private Nutzung eines dienstlichen Computers kann im Arbeitsrecht eine außerordentliche Kündigung (www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-…)rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Urteil vom 16. Juli 2015 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers durch den Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitgeber rechtfertigen kann (Az.: 2 AZR 85/15).
Konzertabbruch nach einem Song
Der US-Sänger Justin Bieber hat sein Konzert in Oslo (Norwegen) schon nach einem Song beendet. Auf Instagram versucht er sich nun in einer Erklärung… Angeblich habe die erste Reihe nicht zugehört.
Das geht natürlich gar nicht: Auf ein Justin Bieber-Konzert gehen, in die erste Reihe drängeln und dann nicht zuhören! Hoffentlich hat die Polizei die Personaldaten dieser Krawallmacher aufgenommen und sie werden zur Verantwortung gezogen…
Weniger emotional betrachtet ergeben sich aus diesem Vorfall einige Rechtsfragen:
Sicherheit des Einzelnen oder Sicherheit der Gesamtheit?
Sicherheit des Einzelnen oder Sicherheit der Gesamtheit?
Eine spannende Frage, die sich für die Beteiligten einer Veranstaltung stellt: Bin ich für die Sicherheit jedes einzelnen Besuchers, ja jeder einzelnen Person aus dem Veranstaltungsgelände zuständig oder “nur” für die Sicherheit der Gesamtheit dieser Personen?
Mieter müssen Anbau eines Balkons nicht hinnehmen
Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter über keinen Duldungstitel verfügt.
LG Berlin, Urt. v. 23.02.2015 -18 S 132/14-
Der Fall
Die Vermieterin wollte an einer Mietwohnung einen Balkon anbauen lassen. Der Mieter war damit nicht einverstanden und stoppte den Bau im einstweiligen Verfügungsverfahren. Vor dem AG Charlottenburg wurde seinem Eilantrag stattgeben. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufung der Vermieterin.
BGH-Urteil erleichtert das Abschleppen von Falschparkern
Kein Unternehmen und keine Privatperson muss Falschparker auf dem eigenen Grundstück dulden. Durch die BGH-Rechtsprechung seit 2011 können Betroffene widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abschleppen lassen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenLufthansa Miles & More – Verlust der Meilen trotz Kreditkarte?
In den letzten Wochen mehren sich die Anfragen besorgter Kunden des Bonusprograms Lufthansa Miles & More bei der Kanzlei CLLB. Nach Informationen der Teilnehmer will Miles & More nunmehr auch seinen Kunden, die über eine Miles& More-Kreditarte benutzen, dort aber über kein Guthaben in Höhe von mindestens € 3.000,00 verfügen, oder pro Jahr keine Umsätze in dieser Höhe tätigen, auch die in der Vergangenheit erworbenen Meilen ersatzlos streichen. CLLB prüft bereits für mehrere Kunden von Miles & More die Wirksamkeit dieser nachteiligen Änderung der Teilnahmebedingungen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchuld an… allem?
Ich bekomme oft die Frage gestellt, ob man denn wirklich für alles verantwortlich sei, also auch dann, wenn ein Besucher stolpert und sich verletzt. Zur Be(un?)ruhigung daher die grundlegenden Regeln:
Das Beispiel: Ein Besucher ist betrunken und stolpert eine nicht beleuchtete Treppe hinunter.
Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man haftet. Wir beschränken uns hier erst einmal nur auf das Verschulden: Der Veranstalter oder eine andere verantwortliche Person müsste also schuldhaft gehandelt oder schuldhaft etwas unterlassen haben, was zum Sturz des Besuchers geführt hat.
Erweiterter Ratgeber zum Thema 'Vertragsfallen & Abofallen' von Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin hat ihren bereits umfangreichen Ratgeber zum Thema „Vertragsfalle und Abofalle“ noch einmal erweitert und ergänzt. Die Leser finden nun Musterschreiben und Musterformulierungen vor, um gegen die unberechtigten Forderungen von Vertragsfallenbetreibern Widerspruch einlegen zu können. Zudem zeigt die Kanzlei Hollweck Einzelbeispiele auf, anhand deren die Vorgehensweise der Vertragsfallenbetreiber deutlich gemacht wird. Zudem bekommt der Seitenbesucher eine Übersicht über die aktuellen Gefahren im Bereich Abofalle & Vertragsfalle.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenHeizung: Hohe Heizkosten sind kein Mangel
Eine Heizungsanlage ist grundsätzlich nicht deshalb mangelhaft, weil sie hohe Heizkosten verursacht. Eine gesetzliche Modernisierungspflicht des Vermieters besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2013 (Aktenzeichen: XII ZR 80/12) entschieden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBAG: Keine Verkürzung der Probezeit
Das Arbeitsrecht sieht nicht vor, dass ein Praktikum oder ähnliches auf die Probezeit in der Ausbildung angerechnet werden kann. Dementsprechend ist die Kündigung (www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-…)während der Probezeit möglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Berufsausbildung muss zwingend mit einer Probezeit beginnen. Daher kann weder ein Praktikum oder auch ein anderes Arbeitsverhältnis, das dem Beginn der Ausbildung vorausging, auf die Probezeit des Ausbildungsverhältnisses angerechnet werden. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist daher rechtmäßig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19. November 2015 entschieden (Az.: 6 AZR 844/14).
Tierrecht: Töten von Jagdhunden aus wichtigem Grund?
Im Januar 2015 endete eine Jagd für zwei Jagdhunde tödlich. „Hier liegt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor“, teilt Rechtsanwalt und Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Beide Hunde trugen eine Hundeweste und ein Ortungshalsband und waren von einem zunächst unbekannten Schützen in einem Jagdrevier erschossen worden. Gegen diesen war ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Waffengesetz aufgenommen worden. Mehrere Zeugen hatten die Schüsse gehört und schlussendlich auch die toten Hunde gefunden, obschon der Schütze „schlau“ genug gewesen war, den Hunden die Westen und Halsbänder abzunehmen.
Kündigung des Arbeitnehmers – Anspruch auf Weihnachtsgeld
Auch bei Kündigung des Arbeitnehmers Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen – Stichtagsregelungen im Arbeitsvertrag
Viele Arbeitnehmer erhalten aufgrund arbeitsvertraglicher Zusagen ein sog. Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen von ihren Arbeitgebern. In der Regel ist die Zahlung des Weihnachtsgelds oder der Sonderzahlung an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer zum Auszahlungszeitpunkt sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet (sog. Stichtagsregelung). Hat der Arbeitnehmer zum Auszahlungszeitpunkt gekündigt verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld oder die Sonderzahlung.
Schneeräumpflicht: Kosten für Winterdienst nun von der Steuer absetzbar
Die Inanspruchnahme eines Winterdienstes, der jenseits der eigenen Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund geleistet wird, kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dies stellt eine Erleichterung für viele Eigentümer dar, denn die kalte Jahreszeit steht nun unmittelbar bevor und dieses Jahr ist auch wieder mit Schneefall zu rechnen. Haus- und Grundstückseigentümer trifft dann eine schweißtreibende Aufgabe: Sie müssen die Gehwege und Bürgersteige vor ihren Grundstücken von der „weißen Pracht“ befreien.