Darf man Judo auf der Straße an wenden?
Interessante Frage. Die Antwort eines Rechtsanwalts darauf wäre wohl: „Es kommt darauf an.“ Es gibt auf diese Frage keine allgemein gültige Antwort.
Grundsätzlich darf man,?Judo immer dann anwenden, wenn es darum geht, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst (Selbstverteidigung) oder einen Dritten (Nothilfe), dem,?man helfen will, abzuwehren. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Es ist immer dasjenige Mittel einzusetzen, welches der Gefährlichkeit des Angriffs angemessen ist. Diese Entscheidung muss immer im Kontext der konkreten Gefahrensituation getroffen werden.
Ob das sportliche Judo, so wie es heute vielfach praktiziert wird wirklich eine gute Möglichkeit der Selbstverteidigung darstellt, wage ich im Übrigen zu bezweifeln. Judo verlangt, dass man dem Angreifer sehr nahe kommt. Trotzdem ist es natürlich in vielen Fällen besser als nichts.
Die beste Selbstverteidigung ist noch immer eine gute 100-Meter-Zeit. Jeder vermiedene Kampf ist ein gewonnener Kampf. Die bei einem Kampf vielleicht für immer ruinierte Gesundheit, kann einem niemand zurückgeben.
In diesem Sinne sollte man sich viel eher mit der Frage beschäftigen, wie man einem Kampf aus dem Weg gehen oder eine physische Konfrontation,?vermeiden kann.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.01.2009bisher keine Kommentare
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