Die häufigsten Irrtümer über Vaterschaftstests

Das Internet ist eine unerschöpfliche und in der heutigen Zeit auch unentbehrliche Informationsquelle. Hier finden sich auch viele Informationen über DNA-Vaterschaftstests, jedoch nicht alle sind korrekt oder aktuell. Da sich die wissenschaftlichen Möglichkeiten in der DNA-Analyse schnell entwickeln und die gesetzlichen Grundlagen in den letzten Jahren geändert wurden, ist das verbreitete Wissen nicht immer auf dem neuesten Stand.

Irrtum Nr. 1: Private Vaterschaftstests sind verboten.

Seit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 1. Februar 2010 sind heimliche Tests verboten. Liegen aber die Einwilligungen aller Beteiligten und Sorgeberechtigten vor, dürfen private Tests nach wie vor durchgeführt werden. Dafür sorgt das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“, nachzulesen auch auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Dieses verankert das grundlegende Recht auf Klärung der Abstammung eines Kindes für den rechtlichen Vater, die Mutter und auch das Kind (§1598a BGB). Vaterschaftstests werden auf dieser Grundlage privat in Auftrag gegeben, selbst wenn die Zustimmung einer der Parteien durch ein Familiengericht ersetzt wurde.

Irrtum Nr. 2: Ein DNA-Abstammungsgutachten ist teuer.

Einen Vaterschaftstest kann man heute sehr viel günstiger durchführen lassen als noch vor Jahren. Viele unabhängige Sachverständige und Privatlabore führen die Analysen kostengünstig, qualitativ hochwertig und zuverlässig durch. Die wissenschaftliche Entwicklung sowie das Entstehen privatwirtschaftlicher Anbieter haben dazu beigetragen, einen Vaterschaftstest für viele Menschen erschwinglicher zu machen.

Irrtum Nr. 3: DNA-Verwandtschaftstests werden nur von Ärzten durchgeführt.

DNA-Abstammungstests können in Deutschland nach der aktuellen Gesetzeslage generell von Ärzten sowie von qualifizierten, nicht-ärztlichen Sachverständigen mit naturwissenschaftlicher Hochschulausbildung durchgeführt werden. Die medizinische Ausbildung in Deutschland ermöglicht es Ärzten ohne entsprechende Zusatzqualifikation nicht, einen DNA-Test durchzuführen. Darüber hinaus benötigt man ein entsprechend eingerichtetes Labor mit geschultem Fachpersonal.

Irrtum Nr. 4: Für einen DNA-Vaterschaftstest ist die Entnahme von Blut notwendig.

Das ist nicht richtig, denn mittels eines ordnungsgemäß entnommenen Mundschleimhautabstriches kann man eine DNA-Analyse genauso zuverlässig durchführen wie mit Blut. Die Mundschleimhautzellen enthalten hierfür ausreichend DNA. Ein Mundschleimhautabstrich birgt keine gesundheitlichen Risiken, wenn man die durch die Labore zur Verfügung gestellten, sterilen Tupfer verwendet. Eine Blutabnahme jedoch ist mit, wenn auch geringen, Risiken behaftet und zudem für die meisten Menschen, insbesondere für Kinder, unangenehm. Gerichte können jedoch noch Blutabnahmen anordnen.

Irrtum Nr. 5: Die Abstammung kann bei einem Kind erst gegen Ende des Erreichens des 1. Lebensjahres festgestellt werden.

Verwendet man für die Analyse der Abstammung zusätzlich die Blutgruppenuntersuchung, dann ist dies korrekt, denn die Blutgruppe lässt sich bei einem Kind erst nach einigen Lebensmonaten zuverlässig bestimmen. Bedenkt man, dass mit dem Gendiagnostikgesetz auch die Möglichkeiten eines pränatalen Vaterschaftstest in Deutschland auf Basis von Fruchtwasser grundlegend eingeschränkt worden sind (Ausnahme nur bei Vorliegen einer Straftat an der Mutter), bedeutet dies für die Eltern, dass sie sowohl während der Schwangerschaft als auch während die ersten Lebensmonate des Kindes mit der Ungewissheit über dessen Abstammung leben müssen. Eine DNA-Analyse, die ein zuverlässiges Ergebnis liefert, ist aber unmittelbar nach der Geburt für das Kind vollkommen schmerzfrei möglich.

Irrtum Nr. 6: Ein Test kann nur durchgeführt werden, wenn auch die Mutter eine Probe zur Verfügung stellt.

Gesetzlich ist die Einwilligung der Mutter zwingend vorgeschrieben, um heimliche Tests zu vermeiden. Das bedeutet aber für einen Test, der nur zur privaten Orientierung durchgeführt wird, nicht zwangsläufig, dass auch eine Probe der Mutter in die Analyse mit einbezogen werden muss. Ist die Mutter z.B. verstorben, lässt sich rein wissenschaftlich in den meisten Fällen ein zuverlässiges Ergebnis mit einer Wahrscheinlichkeitsaussage von über 99,99% auch mit einem Vater/Kind-Test erzielen. Maximale Sicherheit des Tests erhält man durch die Einbeziehung der Mutter: Der DNA-Vaterschaftstest kann Wahrscheinlichkeiten der Vaterschaft von mehr als 99,9999 % ergeben.

Irrtum Nr. 7: Ein Vaterschaftstest kann nur bei Teilnahme des Vaters durchgeführt werden.

Natürlich ist ein Test sehr viel günstiger und einfacher durchführbar, wenn eine Probe des Vaters zur Verfügung steht. In vielen Fällen wollen Kinder aber erst nach dem Tod des möglichen Vaters einen lange gehegten Zweifel klären. Bei einem sogenannten indirekten Vaterschaftstest wird z.B. über die Proben von zwei Geschwistern und entsprechend mathematisch-statistische Berechnungen festgestellt, ob sie den gleichen Vater haben. Günstig ist es, wenn eine Probe der Mutter zur Verfügung steht. So können Wahrscheinlichkeiten ab ca. 90% bzw. 95% erzielt werden. Indirekte Vaterschaftstests stellen hohe Anforderungen an das Wissen des Sachverständigen und sind deutlich komplizierter als einfache Vaterschaftstests mit Proben von Vater, Mutter und Kind. Indirekte Vaterschaftstests werden oft auch als Verwandtschaftstests oder Geschwistertests bezeichnet und können auch bei der Familienzusammenführung bei Immigrationsverfahren eine Rolle spielen.

Wer an die Durchführung eines Vaterschaftstests denkt, sollte sich aufgrund der unterschiedlichsten, z.T. widersprüchlichen verfügbaren Informationen über möglichst viele verschiedene Quellen umfassend informieren. Informationen gibt es direkt bei den Anbietern, wo man sich auch persönlich und kostenlos beraten lassen kann, aber ebenso auf vielen anderen Webseiten und Foren. Vorsicht ist geboten bei Informationswebseiten oder Plattformen zum Austausch von Betroffenen. Das dort gesammelte Wissen wird von Nutzern mit unterschiedlicher Qualifikation eingestellt und muss bei besten Absichten nicht immer korrekt sein.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 1.06.2010
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