Die neue GEZ: Rechte wie die Polizei, auskunftsfreudig wie die CIA
Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ besitzt Durchgriffsrechte, die sonst dem Staat oder der Polizei vorbehalten sind. Über die GEZ habe man sich geärgert, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ). Über den Rundfunkbeitrag seien viele entsetzt. Zu vieles an diesem Beitrag ist unstimmig, verfassungsrechtlich bedenklich und ungerecht.
In Deutschland gibt es seit dem ersten Januar neben der Polizei eine zweite Institution, die das Recht besitzt, systematisch die Daten aller kommunalen Meldeämter zu nutzen: Die neue GEZ mit dem konzilianten Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (fortan: AZDB)“. Vollautomatisch erfährt diese Institution z. B. wenn Sie umziehen. Wie DIE WELT berichtete sei der zu erwartende Datenstrom so gigantisch, dass dafür befristete Kräfte bei dem AZDB eingestellt worden seien. Nicht zehn, nicht 50 sondern von einigen Hundert ist die Rede. Im Gegenzug zu diesem verfassungsrechtlich bedenklichen Datenabgleich steht die Undurchsichtigkeit und Verschwiegenheit der Öffentlich-Rechtlichen, wenn es um finanzielle Transparenz geht.
Genau genommen erhebt der Beitragsservice eine Steuer
„Früher musste man die GEZ-Gebühr bezahlen, wenn man ein entsprechendes Empfangsgerät besaß“, sagt BSZ-Vorstand Horst Roosen. „Heute muss man den Rundfunkbeitrag bezahlen, weil man wohnt!“ Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob Sie ein Empfangsgerät besitzen. Und es ist auch egal, ob Sie das Programm der mit über acht Milliarden Euro budgetierten Öffentlich-Rechtlichen nutzen wollen oder nicht. Da die erhobene Gebühr nicht zweckgebunden ist und pauschal erhoben wird, ist sie eigentlich eine Steuer. „Und hier teile ich die Meinung der Juristen, die mit dem BSZ zusammenarbeiten“, ergänzt Roosen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktioniert durch die Gebühr nach dem Solidarprinzip. Das heißt: Unabhängig von der Nutzung des Angebots müssen alle bezahlen. Wenn nun die Damen und Herren Intendanten argumentieren, dass nach diesem Solidarprinzip auch Autobahnen und Kinderspielplätze gebaut werden, dann sollten sie wissen, dass derartige Projekte mit Steuergeldern finanziert werden. Also warum sollte nicht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk so finanziert werden? Das hätte den Vorteil, dass man die Verwaltungskosten des AZDB einsparen könnte, ganz einfach, weil der Beitragsservice abgeschafft werden kann. Außerdem müssten die Intendanten ihre Ausgaben dem jeweiligen Landtag erläutern. „Und darauf könnte man durchaus gespannt sein“, freut sich der BSZ-Vorstand.
Unternehmer gehen auf die Barrikaden
Der BSZ hat sich den Kampf gegen die ungerechte TV-„Steuer“ auf die Vereinsfahnen geschrieben. Unter www.fachanwalt-hotline.eu wurde eine Aktionsgemeinschaft gegründet und mittlerweile wird diese Arbeit bundesweit geschätzt. Horst Roosen: „Wir werden mit Anfragen überschüttet. Viele Bürger, aber auch etliche Unternehmen suchen bei uns Rat. Denn obwohl die Gebühr dafür erhoben wird, dass man wohnt und theoretisch das Angebot nutzen könnte, will der AZDB auch die Anzahl der Betriebsfahrzeuge und die Anzahl der Betriebsstätten wissen. Das kann für manche Unternehmer ganz schön ins Geld gehen. Viele wollen sie sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Und genau dafür sind wir da.“
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Quelle: openPR
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