Drei Jahre Verpackungsverordnung im Onlinehandel: Wird die Wirklichkeit dem hehren Anspruch gerecht?

Der 5. Novelle der Verpackungsverordnung 2008 lag ein hehrer Anspruch zugrunde: ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien sollten erfasst werden, um ALLE Wertstoffe dem Recycling zurückführen zu können. Ein „Reality-Check“ zwei Jahre später zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Manche kostengünstigen Pauschalverträge übervorteilen die Händler – und lange Kündigungsfristen erschweren den Wechsel zu besseren Lösungen.

Seit gut zwei Jahren sind auch kleinste und mittlere Versandhändler in der Pflicht, alle verwendeten Verpackungsmaterialien zu erfassen, bei Unternehmen des Dualen Systems zu lizenzieren und ggf. am Jahresende mit der Vollständigkeitserklärung eine Art „Verpackungs-Bilanz“ offen zu legen.

Viele – auch große Onlinehändler – hat dies hart getroffen. Zwar sind Versandhändler von Haus aus Multitalente, die sich in Einkauf, Vertrieb, Marketing, Payment und Versandlogistik auskennen – Wertstoffkunde und Recycling-Organisation gehört jedoch nicht zu ihren Kernkompetenzen. Gerade kleine und mittlere Händler griffen daher dankbar auf vermeintlich günstige „Pauschalangebote“ einiger dualen Systeme zurück, die oft als „Rund-um-sorglos-Pakete“ verkauft wurden. Tatsächlich sorglos machten diese Pakete jedoch keinen – nicht einmal die Anbieter, die sich offenbar verrechnet hatten und bereits im vergangenen Jahr die Gebühren teilweise saftig erhöhten.

Ganz entgegen dem Anspruch der Verpackungsverordnung deckt manch „günstiger“ Lizenzierungsvertrag kaum nennswerte Verpackungsvolumina ab: So gehen bei einem der „Pauschalpakete“ 2/3 der € 75,- in die Verwaltung – für die Entsorgung sind gerade einmal € 25,- vorgesehen. Dies deckt jedoch nur rund 150 kg Kartonmaterial- oder 21 kg Kunststoffverwertung ab. Selbst kleine Onlinehändler dürften jedoch pro Jahr mehr versenden – und müssen diese Übermengen dann nachbezahlen, auch wenn der Begriff „pauschal“ anderes suggeriert!

Da sich die Materialpreise bei den unterschiedlichen Dualen Systemen enorm unterschieden, käme für so manchen Händler ein reiner Mengentarif bei einem Lizenzierer mit günstigen Materialpreisen günstiger als ein Pauschaltarif.

Daher sind gerade kleine und mittlere Onlinehändler gut beraten, die Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen auszuschreiben. Und hierfür gibt es wirklich eine „Rund-um-sorglos“-Lösung, das Ausschreibungsportal reasybid, über das Hersteller und Versandhändler ihren Lizenzierungsbedarf kostenlos ausschreiben können. Die eingestellten Angebotsanfragen werden an alle wichtigen Dualen Systeme weitergeleitet, die daraufhin ihre Angebote abgeben können. Eine Anonymisierung der Anfragen stellt dabei sicher, dass die eingehenden Angebote vergleichbar sind und kein bestehender Vertragspartner verärgert wird.

Ein weiterer Vorteil der Plattform sind Zusatzservices, wie z.B. die zubuchbare kostengünstige Beratung durch Norma Stangl, die als unabhängige Beraterin zur Verpackungsverordnung seit mehr als 13 Jahren über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet verfügt. Sie rät allen Onlinehändlern, ihren Bedarf schnellstmöglich kostenlos auszuschreiben: „Manche Lizenzierungsverträge haben eine enorm lange Kündigungsfrist von 6 Monaten. Da ist Eile geboten, um ungünstige Verträge noch zum 30. Juni kündigen zu können!“

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 4.06.2011
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Kategorien: Allgemein

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