E-Post-Brief: Das sollten Briefkunden der Deutschen Post wissen
Alle papierscheuen Digitalbürger können sich freuen: Der E-Post-Brief der Deutschen Post verlagert den Briefverkehr ins Internet. Die Tage verlegter Behördenschreiben und durch Kaffeeflecken unleserlich gewordener Briefe sind vorbei. Briefempfänger können ihre Korrespondenz bequem, elektronisch und garantiert wasserschadenfrei online in der Inbox einsehen und durchsehen. Die Redaktion von Posttip.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema E-Post-Brief.
Was braucht man für die Anmeldung?
Wer über 18 Jahre alt ist, seinen Wohnsitz in Deutschland hat und ein Mobiltelefon besitzt, darf den kostenpflichtigen Maildienst E-Post-Brief der Deutschen Post nutzen. Die Deutsche Post verschickt den Freischaltcode grundsätzlich auf das Mobiltelefon des Kunden. Ohne Mobiltelefon ist keine Anmeldung für den E-Postbrief möglich.
Wie viele E-Postbriefadressen kann jeder anmelden?
Jeder Kunde kann nur eine E-Postbriefadresse anmelden.
Kann man eine E-Postbriefadresse abmelden?
Ja. Dafür gibt es einen Menüpunkt im Benutzerzugang. Wenn ein Nutzer sein E-Postbrief Konto löscht oder kündigt, werden die Daten von der Deutschen Post umgehend gesperrt. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten dann endgültig gelöscht. So lange kann man seine Entscheidung noch rückgängig machen, ohne einen Datenverlust zu erleiden.
Kann man die Adresse ändern, wenn sich beispielsweise der Name ändert?
Nein. Man müsste die bestehende E-Postbriefadresse abmelden und eine neue Adresse unter dem neuen Namen anmelden.
Kann ich Einschreiben per E-Postbrief absenden?
Ja. Der E-Postbrief sieht sogar den Unterschied zwischen Einwurf- und Übergabeeinschreiben vor, den wir von der klassischen Post gewohnt sind. Übrigens: Auch das Einschreiben wird auf Papier zugestellt, wenn der Adressat keine E-Postbriefadresse besitzt.
Kann ich E-Postbriefe ins Ausland verschicken?
Derzeit nicht. Die Post geht aber davon aus, dass sich Anbieter im In- und Ausland auf Standards für den grenzüberschreitenden Online-Briefverkehr einigen werden.
Wie bezahlt man das Porto für den E-Postbrief?
Nutzer laden ein Guthabenkonto auf. Das funktioniert ganz genauso wie bei einem Prepaid-Handyvertrag. Beispielsweise per Lastschrift. Aufladungen müssen E-Postbrief-Kunden mit einem Code bestätigen, den Ihnen die Post aufs Handy schickt. Ohne Mobiltelefon ist das bezahlen des E-Postbriefs noch nicht möglich. Postkunden erhalten monatlich eine Rechnung.
Kann man Wertkarten im Handel kaufen, wie für ein Prepaid-Handy?
Nein. Derzeit nicht. Wenn die De-Mailanbieter in den Wettbewerb eingetreten sind, werden solche Bezahlmodelle aber wohl kommen.
Wieviel Speicherplatz hat mein Postfach?
Jeder Nutzer hat 100 Megabyte. Das sollte für einige hundert Briefe reichen. Wer öfter Schreiben mit Anhängen bekommt, stößt noch schneller an die Grenzen seines E-Postbrieffachs. Irgendwann wird jeder Kunde seine Briefe also auslagern müssen. Hier könnte die Post noch nachbessern. Viele Gratis-E-Maildienste bieten mehr Speicherplatz für den Posteingang.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 3.06.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Freizeit, Buntes