Eigenmächtige Mängelbeseitigung durch den Mieter nicht erlaubt

urteil022.jpgDer Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine Pflicht des Vermieters zur Erstattung der Mängelbeseitigungskosten ab, wenn der Mieter den Mangel ohne Rücksprache mit dem Vermieter beseitigen lässt. Die Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz erläutert die Gründe.

Grundsätzlich ist der Vermieter gemäß Paragraph 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Mietsache während der Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, so ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beseitigen. "Häufig wird diese Pflicht auf den Mieter abgewälzt", weiß Rechtsanwältin Simone Scholz. "In vielen Mietverträgen finden sich Formulierungen wie ‚Die Instandhaltungspflicht des gesamten Mietobjekts einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter’." Allerdings ist die Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Mieter nicht immer wirksam. Beispielsweise sei laut Scholz zu beachten, ob es sich um einen Gewerbe- oder Wohnungsmietvertrag handele. Zudem käme es auf die genaue Formulierung an und darauf, ob ein Individual- oder Formularvertrag vorliege.

"Steht dem Mieter gegen den Vermieter ein Anspruch auf Mängelbeseitigung zu, so kann er den Mangel jedoch nicht einfach eigenmächtig beseitigen lassen", klärt die Juristin auf. In dem vom BGH entschiedenen Fall war schriftlich vereinbart, dass die Heizungsanlage vom Vermieter kontrolliert werden muss. Nachdem sich dieser aber nicht um die Kontrolle kümmerte, ließ der Mieter die Heizungsanlage durch einen Techniker prüfen und reparieren und verlangte anschließend vom Vermieter die Erstattung der Reparaturkosten.

Der BGH wies die Zahlungsklage ab und erklärte, dass der Mieter den Vermieter mit der Mangelbeseitigung zunächst hätte in Verzug setzen müssen. Er hätte den Vermieter somit zunächst auffordern müssen, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen der Frist, wäre der Mieter berechtigt gewesen, die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben.

Die Entscheidung des BGH entspricht der ständigen Rechtsprechung zur Kostenerstattungspflicht bei Mietmängel-Beseitigungen. "Die Judikatur ist zu Recht der Auffassung, dass dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden muss, das Vorliegen eines Mangels zu prüfen. Er soll selbst entscheiden können, welche Maßnahmen getroffen werden und wer diese vornimmt", resümiert Scholz.

Pressekontakt
Birgit Krause . Duchstein & Partner .
Tel: (06131) 90622-44 .

Quelle
Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart

Über Rechtsanwaltsofort.de
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand und gibt per Telefon (0711/2202296-0) Rechtsauskünfte. Mit dem "Check Immobilienkaufvertrag" bietet sie auf ihrer Internetseite die Prüfung von Immobilienkaufverträgen an. Zudem steht ein 250 Seiten starker Ratgeber zum Immobilienkauf bereit. Ihre Ratgeberreihe im Internet bietet übersichtliche Leitfäden und praktische Vorlagen zu Themen des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 23.03.2009
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