Einbruch – was zahlt die Hausratversicherung?
Einbrecher nutzen die aktuelle Jahreszeit gerne dazu aus, Wohnungen auszuspionieren. Angesichts der Finanzkrise haben viele Menschen ihr Bargeld daheim – eine unsichere Methode! Es gibt Präventionsmaßnahmen, die getroffen werden müssen; nicht nur, um sich zu schützen, sondern auch, um im Falle eines Einbruchs die Hausratversicherung hinzuziehen. So ist es auch in den oberen Stockwerken wichtig, dass man die Wohnungs- oder die Haustüre zweimal abschließt. Zeitschaltuhren können dafür sorgen, dass die Wohnung oder das Haus in regelmäßigen Abständen beleuchtet wird, sodass die Abwesenheit nicht bemerkbar ist. Man darf keinesfalls so naiv sein, den Zweitschlüssel an wohlbekannten Orten verstecken zu wollen. Der berühmte Blumentopf, auf der Laterne oder unter der Fußmatte einen Schlüssel zu verstecken, ist mehr als leichtfertig.
So sieht das auch die Hausratversicherung, die ebenfalls als Präventivmaßnahme abgeschlossen werden soll. Im Versicherungsvertrag ist eine Höhe festgelegt, bis zu der Einbrüche und Diebstähle in der Wohnung versichert sind. Liegt der Ersatzschlüssel allerdings so günstig, dass die Einbrecher damit eindringen können, wird der Versicherungsbetrag gekürzt. Werden keine Einbruchspuren gefunden, wird die Haftpflichtversicherung davon ausgehen, dass der Bewohner grob fahrlässig handelte, so das OLG Karlsruhe (Az.: 12 U 159/05). Aber trotz hoher Fahrlässigkeit ist seit dem neuen Vertragsgesetz die Versicherung zur anteiligen Zahlung verpflichtet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.11.2008bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile