Europäische Fluggastrechte. Zwangspause am Boden für Passagiere

Über den Wolken, muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Nur leider tritt ab und zu der Fall ein, dass Passagiere trotz gegenteiliger Ambitionen am Boden bleiben müssen und somit nicht in den Genuss der besungenen Freiheit kommen. Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen – Gründe, warum Fluggäste wortwörtlich sitzen gelassen werden, gibt es viele. Das Flugportal fluege.de informiert, welche Rechte Passagiere in der EU in solchen Fällen geltend machen können.

Generell gilt, dass sich die Airlines bei Nichtgewährleistung des versprochenen Abflugs um die Passagiere kümmern müssen. Dies beinhaltet sowohl die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, wie auch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Telekommunikation. In besonderen Fällen hat die Fluggesellschaft ebenso für eine Hotelunterkunft zu sorgen. Ist der Transport eines Passagiers auf Grund von Überbuchung oder Annullierung des Flugs nicht möglich, ist die Airline zur Entschädigung des Kunden verpflichtet. Diese erfolgt entweder in Form einer alternativen Beförderung zum Zielort oder der Erstattung des Ticketpreises mit eventuellem kostenlosen Rückflug zum Abflugort. Je nach Länge des Fluges besteht außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz zwischen 250 und 600 Euro, der allerdings bei Einwirken von „höherer Gewalt“ entfällt. Seit November 2009 kann ebenso bei einer Verspätung des Abflugs von über drei Stunden die Zahlung von Schadensersatz gefordert werden.

Es kommt ebenso vor, dass zwar der Passagier, nicht aber sein Gepäck transportiert wurde oder es Schäden an diesem zu beklagen gibt. Auch in diesem Fall kann ein Schadensersatz eingefordert werden, solange die Beanstandung innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgt.

Weitere Informationen hier.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 11.06.2010
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Kategorien: Recht, Urteile
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