Fahrerflucht kostet nicht immer den Versicherungsschutz
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und Fahrerflucht begeht, muss nicht in jedem Fall fürchten, den Versicherungsschutz zu verlieren. Denn ergreift der Betroffene verschiedene Maßnahmen, die eine Aufklärung des Unfallhergangs ermöglichen, ist ein Regress des Haftpflichtversicherers nicht ohne weiteres möglich. Das hat das Landgericht Hamburg (AZ: 331 S 71/10) entschieden.
Unfallspuren sichern – Unfall dokumentieren
Zwar hatte in dem Fall eine Frau den Unfallort verlassen, ohne die Polizei zu rufen und auf den gegnerischen Fahrer zu warten, dessen geparktes Auto sie beschädigt hatte, da sie aber ihre persönlichen Daten hinterlassen und Fotos vom Unfallort angefertigt hatte, könne man ihr nicht vorwerfen, das Aufklärungsinteresse des Versicherers verletzt zu haben. Das Gericht kam unter anderem zu dem Schluss, dass auch die herbeigerufene Polizei den Unfallhergang nicht besser hätte dokumentieren können. Daher muss die Frau die Kosten des Schadens nicht selbst tragen. Dennoch sollten Betroffene sich nicht auf die Milde eines jeden Gerichts verlassen – im Zweifelsfall fährt man besser, wenn man auf den gegnerischen Fahrer wartet oder die Polizei ruft, so die Experten.
Quelle: openPR
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile