Falsch berechnete Totenscheine 2009
Die Trauer ist groß und die Angehörigen von Verstorbenen sind froh, dass sich ein Bestattungsunternehmen, um die Erledigung von Formalitäten kümmert. In fast allen Sterbefällen wird die, nach der Leichenschau ausgestellte Rechnung für den Totenschein, vom Arzt an den Bestatter geschickt. Die meisten Rechnungen sind falsch ausgestellt. Regionalen Bestatter verauslagten die zumeist überteuerten Rechnungen meistens, um die örtlichen Ärzte nicht zu verärgern. Die Ärzte haben mit ihrer Empfehlung bei den Angehörigen einen sehr großen Einfluss auf die Beauftragung eins Bestattungsunternehmens.
Im Jahr 2009 haben wir 1.200 Totenscheine ausgewertet und mussten feststellen, dass etwas über 71% (68% Vorjahr) aller Gebührenrechnungen falsch berechnet wurden. Es überraschte wenig, dass nicht eine einzige Rechnung zugunsten der Angehörigen ausgestellt wurde.
Die Gebühren für ärztliche Leistungen sind in der (GOÄ) Gebührenordnung für Ärzte festgeschrieben. Ein Totenschein, der mit über 50 Euro berechnet wurde ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch ausgestellt. Die Rechnung über die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins werden mit der Ziffer 100 GOÄ, in Höhe von 33,51 Euro, berechnet. Die Ziffer 100 beinhaltet den Besuch, die Feststellung des Todes und das Ausfüllen des Totenscheins, einschließlich der Diagnose. Zur Ziffer 100 kann noch ein sogenanntes Wegegeld nach ,?8 GOÄ geltend gemacht werden und das richtet sich nach der Uhrzeit und der Entfernung.
Der häufigste Fehler war die zusätzliche Berechnung eines Hausbesuches nach Ziffer 50 GOÄ (Hausbesuch, Beratungsgespräch und symptomatische Untersuchung). Diese Berechnung wäre nur möglich gewesen, wenn der Patient noch am Leben war und in dem Fall würde die Krankenkasse für die Kosten aufkommen.
Ganz anders liegt der Fall bei Krankenhäusern. Dort ausgestellte Gebührenrechnungen waren ausnahmslos richtig ausgestellt worden.
Weitere Informationen sind unter der Internetadresse www.gds-bestattungen.com ,?zu bekommen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 5.03.2010bisher keine Kommentare
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