Geteiltes Erbe ist doppeltes Erbe

Immer mehr Erbstreitigkeiten landen vor Gericht: doch das ist für alle Beteiligten häufig unbefriedigend und meistens sehr teuer. Günstiger, schneller und selbstbestimmter kommen die Konfliktpartner in einer Mediation ans Ziel.

Mehr als 200 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt, schätzungsweise rund 250 000 Euro pro Erbschaft. Da ist Streit vorprogrammiert, denn beim Erben hört die Geschwisterliebe schnell auf. „Erben ist ja auch etwas sehr persönliches”, sagt Hofmann, der zusammen mit seinem Lübecker Kollegen Martin Teich die Mediation in Deutschland als effektive Konfliktlösungsmethode bekannter machen will.

„Beim Erben geht es oft nicht nur ums Geld oder um materielle Güter“ weiß Hofmann, „vielmehr brechen da manchmal auch ungelöste Beziehungsprobleme auf.“ So könne in einer Mediation dann in aller Ruhe besprochen werden, was es bedeutet, wenn beispielsweise ein Geschwisterteil weniger erbt, als das andere. Der Verstorbene kann ja nicht mehr befragt werden und so müssen die Nachkommen mit einem derartigen Vermächtnis klar kommen.

„Am besten wäre es ja, wenn sich die Familie noch zu Lebzeiten aller Beteiligten an einen Tisch setzt, um den Nachlass zu regeln“, erklärt Hofmann, der auf Anfrage auch solche Gespräche moderiert. Wenn dies allerdings nicht geschehen ist und Erbstreit droht, empfiehlt sich meistens erst einmal eine Mediation, sofern alle Beteiligten das wollen. Rechtspositionen können dabei vorab bei einem Rechtsanwalt des Vertrauens geklärt werden, so dass niemand benachteiligt wird. Auch die am Ende einer Mediation stehende schriftliche und verbindliche Vereinbarung kann juristisch geprüft und bei Bedarf auch notariell besiegelt werden.

Bei einer professionellen Streitvermittlung, die festen Regeln folgt, können zudem noch die hinter den reinen materiellen Ansprüchen stehenden persönlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Erben in die gemeinsam erarbeitete Vereinbarung einfließen. Schon manch einer hat bei der Mediation gemerkt, „dass auch ein etwas geringeres Erbe ein doppeltes Erbe ist, wenn sich der Familiensegen wieder einrenkt“, sagt Hofmann: „Das ist eine absolut andere Herangehensweise als bei einer Gerichtsverhandlung.“ Erbstreitigkeiten können mit Erfolgsquoten bis zu 90 Prozent gelöst werden.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.01.2011
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