Gut gegen Sturmschäden gewappnet – Schutz für Haus und Inventar

unwetterWenn Spätsommer und Herbst Einzug halten, häufen sich wieder Stürme mit erheblichen Windgeschwindigkeiten und Unwetter mit Starkregen und Hagelschauern. Entwurzelte Bäume, überflutete Straßen und Keller, herabfallende Dachpfannen und umherfliegende Gebäudeteile sind häufig die Folge, ebenso wie meist erhebliche Schäden an Haus und Inventar. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt, welche Versicherung im Falle eines Falles hilft.

Die meisten Schäden durch Sturm, Orkanböen und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. „Sie kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf, wie zum Beispiel für abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine. Als Sturm gelten zumeist Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht. In Zeiten zunehmender Unwetter sollte jeder Hausbesitzer darauf achten, dass das Risiko „Sturm“ explizit im Versicherungsschutz enthalten ist“, erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst über Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms hinaus auch Schäden, die beispielsweise durch herabfallende Äste und entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Gebäudebestandteilen entstehen. Neben der eigentlichen Immobilie können auch Nebengebäude auf demselben Grundstück, zum Bespiel Garagen, Carports und Gartenhäuser versichert werden.
Und ist ein Gebäude noch im Rohbau, so ist für Bauherren die Bauleistungspolice wichtig, die für Schäden durch Wind und Wetter am entstehenden Gebäude aufkommt.
Schutz für beschädigtes Inventar
Beschädigt aufgrund eines Sturms zum Beispiel ein umstürzender Baum Dach oder Fenster und verursacht der eindringende Regen unmittelbar Schäden am Mobiliar, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind hier auch von außen fest angebrachte Gegenstände wie eine Markise und die privat genutzte Satellitenschüssel.
Sinnvolle Ergänzung: Elementarschäden
Häufig kommt es bei Unwettern auch zu so genannten Starkregenfällen, bei denen der Boden des Versicherungsgrundstückes überflutet wird, was dann oftmals zu überschwemmten Kellern führt. „Hier greifen die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur, wenn auch das Risiko Elementarschäden zusätzlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen wurde“, so Andreas Hackbarth. Der Schadenverhütungsexperte rät jedem Hauseigentümer zu einer Elementarschadenversicherung, denn Starkregen verursacht heute mehr als die Hälfte aller Überschwemmungsschäden und betrifft also auch Gebäude, die nicht unmittelbar in der Nähe von Flüssen oder Seen stehen.
Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?
Ist ein Schaden am Wohngebäude und/oder Hausrat entstanden, sollten die folgenden Maßnahmen eingeleitet werden:
– Um den Schaden bzw. Folgeschäden so gering wie möglich zu halten, sind unverzüglich schadenmindernde Maßnahmen vorzunehmen.
– Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer Versicherung per Telefon, Mail, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
– Dokumentieren Sie die Schäden, am besten durch Fotografieren.
– Können Sie die Schäden selbst beheben, so reichen in der Regel die Belege mit einer Aufstellung der entstandenen Kosten.
– Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann unter Umständen auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Handwerkers durch Fotos und Arbeitsnachweise belegt wird.
– Bei größeren Reparaturen ist vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung zu sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.09.2014
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