Haftpflicht: Wie lange sind Kinder mitversichert?

versicherung lupeKleine Kinder: kleine Sorgen. Und was ist mit den „großen Kindern“? Werden die eigenen Kinder volljährig, wird es Zeit, darüber nachzudenken, ob der Versicherungsschutz noch ausreichend besteht. Eine Versicherungslücke in der Privathaftpflichtversicherung kann nämlich existenzielle Folgen haben!

Wer einen Schaden verursacht, muss für die Folgen gerade stehen. So steht es im Gesetz. Sofern der Schaden nicht „extra“ verursacht wurde, gibt es im Regelfall kein Problem, denn die Privat-Haftpflichtversicherung kommt für die allermeisten Schäden auf. Junge Familien achten darauf, dass der (Ehe-)Partner und die Kinder über einen einzigen Vertrag abgesichert sind. Dies kann sich aber ändern, wenn die Kinder volljährig werden.
Wann brauchen die Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Ein Grundsatz lautet: Volljährige Kinder müssen sich selber versichern. Meistens bleiben die Kinder jedoch noch mitversichert, solange sie sich in der Schul- oder unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung befinden. Während des freiwilligen Wehr- und Zivildienstes bleibt die Versicherung im Regelfall auch bestehen. Wartezeiten, etwa zwischen Schulentlassung und Beginn der Ausbildung, wirken sich normalerweise nicht negativ aus, sofern diese nicht länger als ein Jahr dauern. Der Schutz bleibt also meist bestehen, bis das volljährige Kind selber in Lohn und Brot steht. Einige Gesellschaften beschränken die Mitversicherung durch die Angabe eines Höchstalters, z. B. bis zur Vollendung des 26. oder 30. Lebensjahres. Es spielt hierbei übrigens keine Rolle, ob das Kind bei den Eltern wohnt oder vielleicht schon eine eigene Wohnung hat. Um Probleme beim Versicherungsschutz zu vermeiden (u.a. bei Wartezeiten) versichert die LVM Kinder bis 21 Jahre automatisch mit. Das heißt, ein volljähriges, unverheiratetes Kind bleibt auch dann mitversichert, wenn nach dem Schulabschluss erst einmal einige Zeit für die Entscheidung „wie geht es jetzt weiter?“ benötigt wird. Auch nach der Ausbildung hat der junge Erwachsene bei der LVM bis zu ein Jahr lang über den Vertrag der Eltern Privat-Haftpflichtschutz, sollte er anschließend nicht unmittelbar eine Arbeitsstelle finden. Die Mitversicherung endet aber spätestens dann, wenn das Kind vor Ende der Ausbildung heiratet und selber eine Familie gründet. Dann muss eine eigene Privat-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Tipp: Volljährige Angehörige zahlen weniger!
Bei der LVM können Kinder, die nach dem Ende der Ausbildung weiterhin bei ihren Eltern wohnen, im Vertrag der Eltern gegen einen geringen Zuschlag versichert werden.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 27.02.2014
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Jiu-Jitsu und Ju-Jutsu

Wing Tsun Artikel bei Budoten