Heizung: Hohe Heizkosten sind kein Mangel
Eine Heizungsanlage ist grundsätzlich nicht deshalb mangelhaft, weil sie hohe Heizkosten verursacht. Eine gesetzliche Modernisierungspflicht des Vermieters besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2013 (Aktenzeichen: XII ZR 80/12) entschieden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerberäumen können die Heizkosten ungewöhnlich hoch ausfallen. Ursache hierfür kann sein, dass die Heizungsanlage nicht mehr dem modernsten Stand der Technik entspricht. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel vorliegt, sind in erster Linie die Vereinbarungen der Parteien maßgeblich. Haben Vermieter und Mieter nichts vereinbart, dann ist grundsätzlich der Stand der Technik maßgeblich, der zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage einzuhalten war. Die Unwirtschaftlichkeit einer Heizungsanlage und die damit verbundenen hohen Heizkosten führen also nicht automatisch zu einem Mangel. Etwas anderes gilt dann, wenn die hohen Kosten auf einen Fehler der Heizungsanlage beruhen, also etwa die Räume zu heiß oder zu kalt beheizt werden.
Auch ein unzureichender Wärmeschutz kann zu hohen Heizkosten führen. Er ist in der Regel jedoch kein Mietmangel. Der Mieter einer Wohnung oder von Gewerberäumen kann nur erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Standard aufweisen, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen bzw. Gewerberäume entspricht. Bei einem Altbau kann ein Mieter also nicht erwarten, dass die Wärmedämmung des Hauses den bei Vertragsschluss geltenden Maßstäben für Neubauten entspricht.
Quelle: openPR
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