Neuer Ratgeber zum Thema „Widerspruch gegen falsche Rechnungen und unberechtigte Mahnungen“

Arzt mit RechnungRechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin hat auf seiner Kanzleiseite einen neuen kostenlosen Ratgeber zum Thema „Ich habe eine falsche Rechnung erhalten – Wie lege ich dagegen Widerspruch ein? Wie gehe ich gegen unberechtigte Forderungen vor?“ veröffentlicht. Der Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Widerspruch gegen falsche und zu hohe Rechnungen, unberechtigte Forderungen und fehlerhafte Mahnungen.

Die Kanzlei Hollweck hat sich auf das Verbraucherrecht, den Verbraucherschutz und den konsequenten Forderungswiderspruch spezialisiert. Ein wichtiger Aspekt im Verbraucherschutz stellt der Widerspruch gegen fehlerhafte Rechnungen dar, denn immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen ihren Kunden falsche Rechnungen oder ungerechtfertigte Mahnungen zukommen lassen. Kein Kunde soll sich genötigt fühlen, fehlerhafte Rechnungen bezahlen zu müssen. In einem solchen Fall ist es notwendig, einen schriftlichen Widerspruch gegen die unberechtigte Rechnung einzulegen.
Dringend abzuraten ist von einem lediglich telefonischen Widerspruch gegen eine falsche Rechnung. Mündliche Rechnungsreklamationen können später vom Kunden nur schwerlich bewiesen werden, daher ist der schriftliche Weg immer der vorzugswürdigere. Der Ratgeber beschreibt genau, welchen Weg des Widerspruchsversands vom Verbraucher gewählt werden sollte. Eingegangen wird auf den Versand per Einschreiben mit Rückschein, die Versendung per Fax, oder die persönliche Übergabe.
Der Ratgeber beschreibt genau, wie der Rechnungswiderspruch ausformuliert werden kann und gibt dem Kunden hierzu verschiedene Musterbriefe mit auf den Weg. Anhand der Musterschreiben kann erfolgreich gegen eine falsche Rechnung, gegen eine Mahnung, oder gegen Forderungen aus unbekanntem Vertrag vorgegangen werden.
Zudem gibt der Ratgeber Hinweise, was zu tun ist, wenn die Rechnung oder Mahnung an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde.
Der kostenlose Ratgeber zum Thema „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“ findet sich hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin würde sich freuen, wenn viele Besucher dieser Seite dort eine Antwort zu Ihrem Problem rund um das Thema „falsche und zu hohe Rechnungen“ finden würden. Nicht immer ist es nötig, gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, oftmals reicht ein kleiner Hinweis aus, um das Problem zu lösen.
Thomas Hollweck
Rechtsanwalt in Berlin
Kanzlei für Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.12.2013
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Kategorien: Recht, Urteile
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