Karneval: Richtig versichert hilft entspannt feiern
Die „fünfte Jahreszeit“ ist in den Karnevalshochburgen in vollem Gang und geht ihrem Höhepunkt entgegen, allein die Betreiber des Kölner Rosenmontagszuges erwarten ein Millionenpublikum. Kehrseiten des närrischen Treibens sind neben beschädigten Autos und gestohlenen Jacken vor allem alko-holbedingte Stürze, Handgreiflichkeiten, Brandunfälle in überfüllten Bars oder an zerbrochenem Glas zugezogene Schnittverletzungen. Personenschäden gehen da manchmal sogar in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit.
– Erhöhte Unfallgefahr bei Umzügen und Partys
– Betriebsfeier: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz endet früh
– Veranstalter-Haftpflicht deckt Schäden beim Zug ab
Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung, die die Forderungen des Ge-schädigten begleicht. „Das tut sie aber nur, wenn der Versicherte unvorsichtig oder leicht fahrlässig handelte“, so Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer. Natür-lich kann sich auch der Einzelne selber mit einer privaten Unfallversicherung wirkungsvoll absichern. Ihre wichtigste Leistung: eine bei Invalidität ausreichende finanzielle Entschädigung, deren Höhe sich konsequent nach der Schwere der langfristigen Unfallfolgen richtet.
Nur die private Unfallversicherung gilt immer und überall
Viele Jecke feiern auch gerne mit den Kollegen im Betrieb. Häufig laden Firmen sogar offiziell zu gemeinsame Karnevalsfeiern ein, steigern sie doch so Gemeinschaftsgefühl und Identifikation der Mitarbeiter mit ihrer Firma. Doch beim gesetzli-chen Unfall-Versicherungsschutz ist Vorsicht angesagt. Denn viele dieser Feiern enden „ungeordnet“, die Mitarbeiter gehen zu ganz individuellen Zeiten nach Hau-se. Das kann für den einzelnen Mitarbeiter zum Problem werden, wenn er anschließend einen Unfall erleidet.
Grundsätzlich gilt: Die direkten Wege zur betrieblichen Karnevalsfeier und von der Feier nach Hause wie die Feier an sich sind von der gesetzlich Unfallversicherung abgedeckt. „Doch feiert ein Teil der Mitarbeiter über den offiziellen Teil der Feier hinaus, erlischt ihr Versicherungsschutz – übrigens auch auf dem anschließenden Heimweg“, stellt Ralf Mertke klar, Unfallexperte der Gothaer. Besser dran sind die Versicherten mit einem privaten Unfallversicherungsschutz. „Denn er gilt uneinge-schränkt und das immer und überall“, betont Mertke.
Für Veranstalter von Karnevalsumzügen Haftpflicht oft obligatorisch
Eine besondere Verantwortung tragen die Veranstalter von Karnevalsumzügen, denn Feiernde können nicht nur durch umherfliegende Süßigkeiten verletzt werden, sondern trotz aller Vorsichtsmaßnahmen unter die Räder eines Festwagens geraten. Das kann durch unerwartete Lenkmanöver oder in seltenen Fällen durch kippende Wagen passieren. Deshalb verlangen die Städte von den Veranstaltern der Umzüge eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung dieser Schäden.
Quelle: openPR
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