Karneval und Versicherungsschutz
Der Endspurt für die fünfte Jahreszeit hat begonnen, überall in den Hochburgen feiern die Narren und Jecken ihren Karneval, Fasching oder Fastnacht. Der Countdown beginnt dieses Jahr am 7. Februar mit der Weiberfastnacht. Überall im Land finden Umzüge, Prunksitzungen und Partys statt.
„Aber die närrische Zeit birgt auch spezielle Gefahren“, weiß Jürgen Buck.
Sollte es beispielsweise während eines Karnevalumzuges zu Schädigungen durch Dritte kommen, sind die Zuschauer durch eine private Haftpflicht des Verursachers vor finanziellen Folgen geschützt, bzw. die Veranstalter haben im Vorfeld eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Eine weitaus größere Gefährdung stellen Alkohol- und Drogenkonsum während der närrischen Zeit dar. Wer alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheines, sondern schwere Verletzungen mit drastischen Folgen und unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes. „Durch eine Alkoholfahrt kann sogar die gesamte Existenz gefährdet werden“, führt Jürgen Buck weiter aus.
Jürgen Buck ist Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile