Klirrende Kälte: Gefahr von Wasserrohrbrüchen steigt
Klirrende Kälte – milde Temperaturen! Dieser Wechsel macht auch den Wasserrohren zu schaffen. Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen friert und bei milden Temperaturen wieder taut, können die Rohre platzen. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin. Im schlimmsten Fall sind diese Schäden nicht sofort sichtbar, sondern das Wasser versickert unbemerkt in den verputzten oder gekachelten Wänden. Wenn es dann zu Tage tritt, kommen zu den Feuchtigkeitsschäden oft noch Probleme mit Schimmel. Gerade Vermieter sollten daran denken, dass sie unter Umständen schadenersatzpflichtig werden können, wenn Eigentum der Mieter, etwa Möbel, die sich in den betroffenen Räumen befinden, durch solche Leitungswasserschäden beschädigt wird.
Doch Hauseigentümer können vorbeugen. Alle Räume im Gebäude sollten ausreichend geheizt sein. Gerade wenn Räume nicht ständig genutzt werden, sollten die Heizungen nicht ganz ausgestellt werden. Nur wenn stets gleichmäßige und ausreichende Temperaturen herrschen, besteht ein guter Schutz vor geplatzten Wasserrohren. Das kann auch die Frostschutzstellung am Heizungsventil nicht leisten, da sie lediglich dafür sorgt, dass die Heizkörper nicht einfrieren. Die Rohre in den Wänden werden nicht geschützt. Handeln sollten Hauseigentümer spätestens dann, wenn Heizkörper kalt bleiben oder kein Wasser mehr aus den Leitungen kommt. Zwar ist es dann „zu spät“, die Leitungen sind eingefroren, doch kann der Schaden noch kleiner gehalten werden.
Ausreichendes Heizen ist wichtig zur Vorbeugung. Genauso wichtig ist spätestens im Schadensfall jedoch ein ausreichender Versicherungsschutz. Für das Gebäude ist der Abschluss einer Leitungswasserversicherung sinnvoll, sofern diese Versicherung nicht von der Wohngebäudeversicherung mit umfasst wird. Für Möbel, Elektrogeräte und sonstige Gegenstände in der Wohnung sollte – nicht nur im Falle von Leitungswasserschäden – eine Hausratversicherung vorhanden sein. Und im Falle einer Vermietung sollte jeder Vermieter für eine ausreichende Haftpflichtversicherung sorgen.
Quelle: openPR
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.