Landesarbeitsgericht Mainz – Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann den Job kosten
Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Danach gilt dies jedenfalls, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab.
Dieser hatte von einer Personalvermittlung eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel im Wert von etwa 250 Euro erhalten. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger daher unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das LAG sah dies als berechtigt an. Allein der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen seines Arbeitgebers vertrete, sei nicht hinnehmbar. Das sogenannte Schmiergeldverbot verlange nicht, dass der Mitarbeiter sich auch tatsächlich habe beeinflussen lassen, argumentierten die Richter.
Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 16.1.2009, Az.: 9 Sa 572/08).
Prof. Dr. Christoph Gaudecki
Rechtsanwalt und ordentlicher Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Unternehmensberatung – Wirtschaftsberatung
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.07.2009bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Können Freie Mitarbeiter bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eine Abfindung beanspruchen?
- Alarm schlagen ohne Angst vor Kündigung und Mobbing
- Nach BGH-Urteil Bestellprozess vereinfacht – Bestätigung des Lesens der AGB nicht mehr erforderlich
- Verloren in den Fängen der Telekom
- Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte