Laub auf Straßen und Wegen: Rutschgefahr für Passanten

herbstBunt, solange es an den Bäumen hängt, unangenehm, wenn der Wind es durch die Gegend pustet, gefährlich, wenn es feucht auf dem Gehweg liegt: Herbstlaub. Schnell wird es zur Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer, wenn es nicht gleich entfernt wird. Die Grundeigentümer-Versicherung rät deshalb Haus- und Grundbesitzern, sich jetzt auf Herbst und Winter vorzubereiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und sich gegen eventuelle Haftungsrisiken abzusichern.

„Ein jeder kehre vor seiner eigenen Haustüre“, sagt ein Sprichwort. Geht es um Herbstlaub, Schnee und Eis, sollten es Haus- und Grundbesitzer wörtlich nehmen. Denn sie haben nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie haben dafür zu sorgen, dass prinzipiell Fußgänger keiner Unfallgefahr ausgesetzt werden. Doch nasses, nicht beseitigtes Laub auf Straße und Gehweg kann schnell für eine gefährliche Rutschpartie sorgen. Dabei gibt die Natur vor, wie oft gereinigt werden muss. „Abhängig vom Laubfall und möglichen Rutschgefahren kann es erforderlich sein, den Bürgersteig mehrmals am Tag vom Laub zu befreien“, so Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung.
Rutscht doch mal ein Passant aus, können für ihn Prellungen, aber auch Brüche die Folge sein. Auf den Eigentümer des Grundstücks kommen vor allem Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen zu. Deshalb rät Andreas Hackbarth, unbedingt gegen derartige Haftungsansprüche mit der passenden Versicherung vorzusorgen.
Handelt es sich um ein vermietetes Wohnhaus, bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den richtigen Versicherungsschutz, bewohnt der Eigentümer selbst das Haus, schützt die Privathaftpflichtversicherung bei entsprechenden Ansprüchen.
„Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt“, erklärt Hackbarth weiter. „Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch im Namen des Versicherten abzulehnen.“
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.10.2014
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