Laubfall: Nachbars Blätter sind zu dulden

herbstFällt das Laub der Bäume und Sträucher des Nachbarn auf das eigene Grundstück ist dies är-gerlich. Insbesondere die Reinigung von Dachrinnen, Garagenzufahrten oder Terrassen ist mühsam und aufwendig. Hauseigentümer sollten wegen des störenden Laubs das Gespräch mit ihren Nachbarn suchen, denn die Erfolgschancen einer Klage sind äußerst gering.

Beim Laubfall handelt es sich um eine jahreszeitlich bedingte und beschränkte Problematik. Da für die Beseitigung ein relativ geringer Zeit- und Arbeitsaufwand erforderlich ist, muss dieser in der Regel hingenommen werden. Eine Klage gegen den Nachbarn hat deshalb nur in extremen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg, beispielsweise bei einem ungewöhnlich hohen Laubfall von kranken Bäumen. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern hin.
Wird der Laubfall durch einen Baum verursacht, der unter Naturschutz steht oder von einer Baumschutzsatzung bzw. Baumschutzverordnung geschützt wird, müssen die vom Laubfall Be-troffenen in jedem Fall in den sauren Apfel beißen. Eine Beseitigung des Baumes ist dann nicht erlaubt, schon deshalb darf der Nachbar nicht zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung wegen des Laubfalls verpflichtet werden.
Auch wenn das Laub auf dem Grundstück eindeutig vom Nachbargrundstück kommt, ist es nicht zulässig das Laub auf das Grundstück des Nachbarn zurückzuschaufeln. Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden, ansonsten droht ein Bußgeld.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.10.2016
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