Leichenschau auf dem Prüfstand
Jedes zweite Tötungsdelikt in Deutschland wird nicht entdeckt, weil bei der äußeren Leichenschau erkennbare, auf einen nicht natürlichen Tod hinweisende Zeichen übersehen werden, so die Aussagen der Rechtsmedizin. Die Justizministerkonferenz beabsichtigt, die äußere Leichenschau zu „professionalisieren“. Sie soll eine behördliche Aufgabe speziell fortgebildeter Ärzte werden.
Pathologen und Rechtsmediziner können durch Leichenschau und Obduktion die Qualität der Aussagen zur Todesart und Todesursachen wesentlich verbessern. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Schulung der die Leichschau durchführenden Ärzte. Erfahrungen bei der zweiten Leichenschau vor einer Einäscherung zeigen, dass eine Qualitätskontrolle der ärztlichen Leichenschau bisher nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. Dies gilt insbesondere für Todesfälle außerhalb der Krankenhäuser. Bereits heute nehmen Pathologen wichtige Aufgaben bei der Überprüfung der korrekten Ausstellung von Leichenschauscheinen wahr. Dazu gehört auch die Plausibilitätsprüfung der auf dem Leichenschauschein angegebenen Hauptkrankheiten und Todesursachen
Die Obduktion kann auch Tatverdächtige entlasten. Die von den Staatsanwaltschaften bei unklarer Todesart angeordneten gerichtlichen Obduktionen enden in städtischen Ballungszentren nämlich zu etwa 50% mit der Feststellung eines natürlichen, krankheitsbedingten Todes, der lediglich unter ungewöhnlichen Umständen oder zumindest plötzlich oder unerwartet eingetreten ist und daher ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt hat.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.11.2010bisher keine Kommentare
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