Missbrauch des Widerrufrechts durch wenige – Die Mehrheit der Verbraucher zahlt dafür

Nur 10% der Kunden verursachen 40% der Kosten für den Widerruf. 20% der Kunden sind für immerhin 60% der Widerufskosten verantwortlich (BVH-Präsident, 2008). Es geht also nicht um „die Kunden“ als solche (also alle Kunden), sondern um nur einige wenige Kunden, die die offenkundig schlechte Gesetzeslage in Deutschland zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen und damit im Ergebnis alle anderen schädigen. Das sind in erster Linie die Händler, die aber wiederum ihre Mehrkosten zumindest zu einem Teil an die übrigen Kunden weitergeben und den Rest selbst tragen.

Man braucht keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse um sofort zu erkennen, dass de Allgemeinheit durch den Egoismus einiger weniger enorm geschädigt wird.

Händler müssen die aufgrund der schlechten Gesetzeslage durch einige wenige Kunden verursachten Mehrkosten des Rückversands und des Wertverlustes einkalkulieren und auf einen Teil ihres Gewinns verzichten. Im Ergebnis steigen die Preise für alle, also insbesondere für die deutliche überwiegende Zahl der „ehrlichen“ Kunden. Zudem steigen für die Händler die Kosten, da sie ihre Mehrkosten in der Regel nicht 1:1 an den Endverbraucher weiterreichen können. Das bedeutet letztlich weniger Geld für Investitionen oder neue Arbeitsplätze, weniger Steuereinnahmen für den Staat usw.

Ich wünschte mir zumindest einen plausiblen Grund, warum nicht der Kostenverursacher, also der kleine Anteil an Kunden, der ständig bestellt und alles oder einen Großteil der Bestellung dann doch wieder zurückschickt, weil es ja nichts kostet, nicht doch zumindest anteilig (nämlich für den Rückversand) zur Kasse gebeten werden soll. Muss der Kunde nämlich die Kosten des Rückversands selbst tragen, setzt bei einigen mit Sicherheit ein Umdenken ein. Damit würde zugleich auch das Problem der unfreien Rücksendungen gelöst sein, da der Händler nicht mehr verpflichtet wäre, diese anzunehmen.

Wenn im Gesetz darüber hinaus klar geregelt ist, dass die Ware im Originalzustand zurückzugeben ist, entfallen auch die leidigen Diskussionen um einen eventuellen Wertersatz, welcher im Gesetz derart schwammig formuliert ist, dass viele Händler diesen erst gar nicht geltend machen.

Was glauben Sie, weshalb es so viele Gerichtsverfahren rund um den Fernabsatz in Deutschland gibt? Etwa weil die Rechtslage so klar und eindeutig ist?

Mitnichten. Der Hauptgrund ist, dass das Gesetz derart viele Unzulänglichkeiten aufweist, dass die Gerichte Klarheit schaffen müssen. Da Gerichtsverfahren sehr langwierig und aufwendig sein können und die Entscheidungen doch häufig zugunsten des Verbrauchers fallen, verzichten viele Händler aus verständlichen Gründen darauf, ihre Rechte geltend zu machen. Man findet kaum einen Anwalt der wegen 10 Euro eine Klage einreicht und dem Händler dann seine Gebühren auch nur auf Grundlage dieser 10 Euro Streitwert in Rechnung stellt. Es sind viele Grundsatzfragen, die einer Entscheidung bedürfen, jedoch aufgrund der Kostensituation nicht entschieden werden.

Es geht meistens nur um kleine und kleinste Beträge, die sich aber in der Summe zu einem riesigen Berg auftürmen.

Die Großen können vielleicht aufgrund günstigerer Rahmenverträge diverse Kosten leichter verkraften. Ich möchte jedoch nicht nur bei den Großen der Branche einkaufen müssen. Dort fehlt es gerade in Spezialbereichen an dem notwendigen Fachwissen, welches aber viele Kleinanbieter unbestreitbar haben und gerade deshalb erfolgreich sind.

Wenn die Großen die Preise diktieren können und den Wettbewerb erst einmal faktisch zum Erliegen gebracht haben – meinen Sie allen Ernstes, dass dann noch die Notwendigkeit besteht, sich durch günstige Preise, Qualität, Fachkompetenz oder guten Service hervorzutun? Mit Sicherheit nicht!

Der Wettbewerb ist es, der den Markt belebt, der Fortschritt und Veränderung bringt (Stichwort: Telekom). Die Innovationen kommen dabei häufig nicht von den ganz Großen sondern eher von den Kleinen. Dafür lassen sich unzählige Beispiele bringen (Stichwort: Telefon-Hotline bei Amazon).

Im Übrigen glaube ich nicht, dass der kostenbewusste Käufer, der genau weiß was er will oder bei wem er einkauft, seine letztendliche Kaufentscheidung von der Möglichkeit einer kostenfreien Rücksendung abhängig macht. Wichtig ist für mich als Verbraucher doch nur die Möglichkeit, die Ware im Fernabsatz überhaupt zurückgeben zu können. Wenn ich Ware im Fachhandel vor Ort zurückgeben will, werden mir meine Kosten für das Zurückbringen der Ware auch nicht erstattet. Ebensowenig wie die Kosten der Anfahrt, um die Ware einige Tage zuvor abzuholen.

Warum soll der Händler in Deutschland nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland im Fernabsatz deutlich schlechter gestellt sein soll als der Händler vor Ort? Wenn wir den stationären Handel mit dem Fernabsatz vergleichen, gibt es im Wesentlichen gar nicht mehr so viele Unterschiede (von den Wohnzimmer-Händlern mal abgesehen).

Warenkredit-Betrug im Onlineshop = Diebstahl vor Ort
Rückbuchungen (kommen bei beiden vor)
Warenpräsentation im Shop = Schaufenster des Geschäfts
verlorene Sendungen = im Geschäft durch Unachtsamkeit zerstörte Waren

Die Begrifflichkeiten sind andere, die Grundkosten jedoch im Ergebnis gleich. Jetzt kommen wir aber zu den wesentlichen Unterschieden, die den Fernabsatz beim Widerruf im Vergleich zur freiwilligen Rücknahme im stationären Handel übermäßig belasten.

die Kosten des Hinversands der Ware einschließlich Verpackung sind vom Händler zu tragen
die Kosten des Rückversands / Rückholung der Ware einschließlich Verpackung sind vom Händler zu tragen
der Händler muss auch nicht wiederverkaufsfähige Ware (im günstigsten Fall nur mit zerstörter / nicht mehr vorhandener Originalverpackung) zurücknehmen

Die Mehrzahl der stationären Händler verweigert zu Recht eine Rücknahme von Ware, wenn diese benutzt wurde oder die Originalverpackung fehlt oder diese gar beschädigt ist. Im Fernabsatz kann der Händler zwar auf dem Papier für die Beschädigung / Benutzung der Ware Wertersatz verlangen, allerdings bedeutet dies für den Händler in der Regel ein aufwendiges Gerichtsverfahren, welches aus kaufmännischen Erwägungen nicht angestrengt wird, obgleich der Händler im Recht wäre. Die fehlende oder beschädigte Umverpackung soll im Fernabsatz teils sogar noch nicht einmal einen Wertersatz rechtfertigen…

Es sind diese Missstände, die den Fernabsatz gegenüber dem stationären Händler belasten. Es sind genau diese Punkte, die von einigen wenigen Kunden zum Schaden aller ausgenutzt werden. Es sind genau die Punkte, die dringend vom Gesetzgeber verbessert werden müssen. Die Umsetzung der EU-Vorgaben, ohne gleich wieder meilenweit über das Ziel hinauszuschießen, wären hierfür das probate Mittel.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 21.10.2010
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