Nach Verkehrsunfall: Unbedingt die Schuldfrage klären
Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage wesentlich. Von der Klärung der Schuld hängen beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Allerdings lässt sich die Schuldfrage häufig nicht eindeutig klären oder zumindest nicht eindeutig beweisen. Daher sollte nach einem Verkehrsunfall immer ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, der die eigenen Ansprüche bestmöglich durchsetzt.
Das Online-Verkehrsrechtsportal www.blitzerblog.de der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte beantwortet die dringendsten Fragen nach einem Verkehrsunfall, gibt Tipps und Ratschläge und hilft, die Interessen durchzusetzen. Denn der Laie steht in der Regel der Situation ziemlich hilflos gegenüber, da viele rechtliche Feinheiten nach einem Verkehrsunfall zu klären sind.
Dies liegt u.a. an der Regelung des § 7 StVG, welcher festlegt, dass der Halter eines KFZ (oder Anhängers) für einen Schaden, der mit diesem KFZ (oder Anhänger) verursacht wird, einzustehen hat und zwar auch dann, wenn er nicht „Schuld“ am Zustandekommen des Unfalls war. Das begründet sich in der so genannten Betriebsgefahr. Jedes KFZ, welches bestimmungsgemäß im Straßenverkehr betrieben wird, begründet eine sogenannte abstrakte Gefährlichkeit. Das bedeutet: Auch der Halter eines KFZ haftet verschuldensunabhängig, wenn mit seinem KFZ durch einen Unfall ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt worden ist.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkehrsunfall für den Betroffenen auch bei größtmöglicher Sorgfalt unvermeidbar war. Schon alleine deshalb sollte immer ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Gemäß § 18 StVG gilt die Vorschrift des § 7 StVG auch für den Führer des Fahrzeugs, wobei die Haftung allerdings nur bei eigenem Verschulden greift.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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