Negative Schufa belastet Oberfeldwebel (nicht mehr)

rechtsanwalt-urteile-rechtEine spannende Episode im Kampf gegen Negativeinträge bei der Schufa Holding AG geht mit einem doppelten Erfolg für den Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin zu Ende. Zuerst wurde eine einstweilige Verfügung gegen ein Inkassounternehmen vor dem Landgericht Koblenz erstritten. Danach wurde die Schufa, die den Eintrag dennoch nicht löschen wollte, außergerichtlich zum Einlenken gezwungen.

Negativer Schufa-Eintrag belastet Oberfeldwebel im Alltag
Hilfe suchend wandte sich ein Oberfeldwebel der Bundeswehr an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner, um von einem negativen SCHUFA-Eintrag erlöst zu werden. Der Oberfeldwebel wurde durch den Negativeintrag bereits in seinem Alltag eingeschränkt. Im Datenbestand der Schufa wurde eine Forderung über 300,00 € bei der SCHUFA Holding AG eingetragen.
Dank des schnellen Handels vom betroffenen Oberfeldwebel konnte ihm durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner aber umgehend geholfen werden. Der Berufssoldat musste noch eine Forderung über ursprünglich knapp 130,00 € aus einem Versicherungsvertrag begleichen. Die Forderung wurde von einem Inkassounternehmen eingetragen. Diese versuchte den Negativeintrag damit zu rechtfertigen, dass ein Vollstreckungsbescheid gegen den Soldaten vorlag.
Der Vollstreckungsbescheid wurde allerdings auf die ursprüngliche Gläubigerin, die Rechtsschutzversicherung, ausgestellt. Bereits Anfang des Jahres 2008 wurde dieser Vollstreckungsbescheid erlassen. Damals belief sich die Forderung noch auf 178,00 Euro. Gegen Ende des letzten Jahres erlangte der Soldat aus Rheinland-Pfalz dann Kenntnis von diesem SCHUFA-Eintrag und handelte umgehend. Durch die schnell Reaktion war es möglich, eine einstweilige Verfügung gegen den negativen Schufa-Eintrag zu erwirken. Dieser folgte das Inkassounternehmen auch und widerrief die Negativeinträge bei der Schufa schriftlich. Noch bevor es zu einem rechtskräftigen Urteil in einer danach anberaumten mündlichen Hauptverhandlung kam, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.
Schufa erkennt Gerichtsbeschluss nicht an
Die SCHUFA Holding AG weigerte sich jedoch, den Negativeintrag aus ihrem Datenbestand zu löschen, obwohl ein entsprechender Gerichtsbeschluss gegen das Inkassounternehmen vorlag und dieses daraufhin den Negativeintrag bei der Schufa widerrufen hatte. „Schwer zu glauben, wenn man bedenkt, dass ein deutsches Gericht etwas entscheidet, der Schufa-Vertragspartner sich hieran auch hält, die Schufa dann aber selbst Argumente sucht, warum die ganze Angelegenheit auf die in ihrem Datenbestand gespeicherten Einträge keine Auswirkung haben soll“, so Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Experte für das Schufa-Recht.
Der Kampf gegen die störrische Schufa
Daraufhin mussten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner noch einmal aktiv werden, weshalb auch gegen die SCHUFA Holding AG ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wurde.
Die SCHUFA Holding AG hinterlegte sogar eine Schutzschrift zur Abwehr einer Einstweiligen Verfügung. Der Eintrag sollte somit bis zum Äußersten verteidigt werden. Argumentiert wurde damit, dass der Gegner, also das Inkassounternehmen die Erklärungen an die Schufa ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben hätte.
Diese Argumentation konnte jedoch dauerhaft von der Schufa aufrechterhalten werden. Da das Inkassounternehmen sich mit dem Oberfeldwebel im Vergleichswege aufgrund der rechtlichen Risiken eines langwierigen Prozesses einigte und sein Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung zurücknahm.
Danach war bei der Schufa dann auch der Widerstand gebrochen. Der Negativeintrag wurde, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gelöscht.
Der betreuende Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigte sich ebenfalls erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „Wir sind sehr froh, dass wir einem weiteren Oberfeldwebel der Bundeswehr helfen konnten. Es war ein harter Kampf mit unbequemen Gegnern. Letztendlich hat aber auch die Schufa aufgegeben und den Eintrag gelöscht. Am Ende eines solchen Prozesses fragt man sich oft, warum die Gegenseiten nicht gleich am Anfang mitgemacht haben. Es muss doch nicht immer alles über die Gerichte laufen. Dieses Vorgehen zeigt aber, dass es sich lohnt, an einer Sache hartnäckig dran zu bleiben.“
Bei Rückfragen zum Schufa-Recht ( www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/schufarecht ), Schufa und Restschuldbefreiung und der Löschung von ungerechtfertigten Negativeinträgen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 oder gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner mbB Rechtsanwälte unter 030-715 206 70
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 15.09.2014
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Kategorien: Recht, Urteile
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