Neue Rechte für Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung
Vermieter in Deutschland können sich in Zukunft deutlich einfacher von Mietern in Wohnraummietverhältnissen trennen. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass ein Mietverhältnis vom Vermieter auch dann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf, wenn der Eigenbedarf nur für entferntere Verwandte, wie Nichten und Neffen.
Bislang umfasste die Kündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen meist nur engere Verwandte, wie Geschwister oder Kinder und nur in Ausnahmefällen auch Neffen und Nichten. Dies hat der BGH nun erweitert, indem er in Fortführung zu seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeführt hat, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt seien, dass es unerheblich sei, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter bestehe.
Die Folgen dieses Urteils können weitreichend sein, da nun verstärkt mit Eigenbedarfskündigungen wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen zu rechnen ist. Außerdem sorgt das Urteil für alles andere als Rechtssicherheit, da unklar geblieben ist, wie groß der Kreis der privilegierten Familienangehörigen in Zukunft noch werden kann.
Betroffene sollten sich in jedem Fall fachkundig beraten lassen.
Quelle: openPR
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler – Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Geschäftsführender Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089 / 72 30 87 65
Fax: 089 / 55 03 80 8
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile