Neuer Ratgeber zum Thema „Ungewollte Reisebuchungen im Internet“
Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin hat auf seiner Kanzleiseite einen neuen kostenlosen Ratgeber zum Thema „Ungewollte Reisebuchungen im Internet“ veröffentlicht. Der Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die unberechtigte Forderung von Online-Reiseportalen und Reiseveranstaltern im Internet.
Die Kanzlei Hollweck hat sich auf das Verbraucherrecht, den Verbraucherschutz und den konsequenten Forderungswiderspruch spezialisiert. Ein wichtiger Aspekt im Verbraucherschutz stellt der Widerspruch gegen unberechtigte Rechnungen von Reiseportalen bzw. Reiseveranstaltern dar. Immer wieder kommt es vor, dass ein Online-Reiseportal seine Kunden zu schnell in die Vertragsfalle führt. Dem Kunden wird dann eine Reisebuchung untergeschoben, obwohl er die Buchung noch überhaupt nicht rechtsverbindlich auslösen wollte. Dennoch behauptet das Internetportal, dass angeblich bereits alle Schritte durchgeführt wurden, um die Reise online verbindlich zu buchen. In rechtlicher Hinsicht ist das nicht korrekt, da noch kein wirksamer Reisevertrag abgeschlossen wurde. Hierzu müsste der Kunde bewusst eine Buchung auslösen, und er sollte deutlich darauf hingewiesen werden, mit welchem Schritt er die Buchung endgültig bestätigt. Ist das nicht geschehen, so liegt kein gültiger Reisevertrag vor. Die angebliche Reisebuchung oder Flugbuchung muss vom Kunden nicht hingenommen werden, er kann gegen die dann ergehende Rechnung oder Mahnung Widerspruch einlegen.
Der hier vorgelegte kostenlose Ratgeber soll Tipps und Hilfen in Bezug auf die wichtigsten Fragen rund um ungewollte Reisebuchungen im Internet geben.
Der Ratgeber zum Thema „Reisebuchung“ findet sich hier:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin würde sich freuen, wenn viele Besucher dieser Seite dort eine Antwort zu ihrem Problem rund um den online abgeschlossenen Reisevertrag finden würden. Nicht immer ist es nötig, gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, oftmals reicht ein kleiner Hinweis aus, um das Problem zu lösen.
Thomas Hollweck
Rechtsanwalt in Berlin
Kanzlei für Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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