Nicht-Krankenversicherte: Schuldenerlass nur bis zum 31. Dezember
„Für Menschen ohne Krankenversicherung ist es wichtig, sich in den nächsten drei Wochen bei einer Krankenkasse anzumelden“, rät Willi Jäger, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz. „Denn nur bis Jahresende werden ihnen alle Beitragsnachzahlungen und Säumniszuschläge erlassen.“ Jäger appellierte, Freunde und Bekannte auf den Fristablauf aufmerksam zu machen.
Grundlage des Schuldenerlasses ist das „Beitragsschuldengesetz“ vom 14. Juni: Es soll Nicht-Versicherten ermöglichen, Mitglied bei einer Krankenkasse zu werden, ohne in die Verschuldung zu rutschen. Denn durch die Versicherungspflicht, die seit 2007 gilt, häufen Nicht-Krankenversicherte die säumigen Gebühren an. Oft schreckte das Betroffene ab, und sie blieben lieber unversichert. Das Beitragsschuldengesetz erlaubt ihnen nun, wieder „bei Null“ anzufangen und ihrer Versicherungspflicht nachzukommen.
In Deutschland leben fast 140.000 Menschen ohne Krankenversicherung, davon 11.000 in Rheinland-Pfalz; Experten schätzen die Dunkelziffer allerdings höher ein. Viele von ihnen sind so genannte „kleine Selbstständige“, die in finanzielle Schieflage geraten sind.
Quelle: openPR
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