Nicht nur an Weihnachten: Wer zahlt die Brandschäden, wenn es in der Wohnung gebrannt hat?
In der Advents- und Weihnachtszeit gibt es besonders viele Brandanlässe. Die zündende Kombination romantischer Wachskerzen und zunehmend ausgetrockneten Tannenreisigs beschäftigt die Rechtsabteilungen der Versicherungen, Gerichte und Anwälte Jahr für Jahr.
Wohnungseinrichtung, Gebrauchsgegenstände und TV-Landschaft werden durch Brand- und Löschwassers oft unbrauchbar gemacht. Wohungsrenovierung und teure Ersatzanschaffungen stehen an.
Wohnungsinhaber stehen nach einem Brand schnell vor dem Nichts stehen. Danach wird oft gestritten: Wer war an dem Brand schuld ? Wer für kommt für den Schaden auf?
Bei der Beurteilung fahrlässiger Brandverursachung können Gerichte bei guter anwaltlicher Vertretung erstaunlich nachsichtig sein. Ein Landgericht hat zum Beispiel einen jungen Mann entschuldigt, der durch Abbrennen eines Adventskranzes einen Zimmerbrand verursacht hatte (AZ: 10 O 141/98). Er konnte durch die bereits gestartete Kaffemaschine die ernsthafte Absicht nachweisen, durch Anzünden des Adventskranzes ein romantisches Frühstück vorzubereiten. Von seiner Freundin wurde er jedoch beim Weckversuch in ein Liebesspiel verwickelt: währenddessen brannte die Wohnung ab. Nach Ansicht des Gerichtes konnte man das von einem jungen Mann auch nicht verlangen. Die Einwirkung körperlicher Reize ist demnach unvorhersehbar. Die Versicherung mußte in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts für den Schaden eintreten.
Auch ein beim Ehestreit vergessener Weihnachtsbaum oder ein versehentliches Umstoßen brennender Kerzen kann die Leistungspflicht der Versicherungen oft nicht beeinträchtigen.
Wohnt der Geschädigte zur Miete kann die Feuerversicherung des Gebäudes für die Renovierung der Mietwohnung aufkommen. Aber nur dann, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Für die Schäden an dem Eigentum des Mieters muss der Vermieter in der Regel nicht aufkommen. Hier kann dann nur die eigene Hausratversicherung helfen. Ist die eigene Mietwohnung unbewohnbar geworden, ist der Mieter außerdem berechtigt, die Miete auf Null zu mindern, wenn er den Brandschaden nicht verursacht hat.
In jedem Fall sollten Sie bei größeren Schäden eine anwaltliche Beratung einholen. Schuldzuweisung bei der Verursachung von Bränden ist sehr oft eine Frage Einzelfalls – und guter anwaltlicher Vertretung.
Gerade weil Brände in der Regel hohe Schäden verursachen, ist die Beratung mit einem im Versicherungsrecht tätigen Anwalt geboten.
Kontakt zur Anwaltskanzlei in Berlin: www.rechtsklarheit.de
Rechtsanwalt Tarik Sharief
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Rechtsanwalt Tarik Sharief ist als Anwalt unter anderem den Bereichen Verkehrsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht tätig. Er ist im Internet erreichbar unter www.rechtsklarheit.de. Er bietet für die Rechtsgebiete, mit denen Mandanten im Alltag am ehesten konfrontiert werden, einfach gehaltene Einstiegshilfen und Leitfaden.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.12.2011bisher keine Kommentare
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