OLG Frankfurt – Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

urteil003.jpgDas OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein großes Online- Versandunternehmen nicht schon auf der Angebotsseite, sondern erst über den Link "AGB" über zusätzlich zum Endpreis anfallende Liefer- und Versandkosten informiert. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen ,?,? 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 1 Abs. 6 PAngV. Das Gericht erachtete es auch nicht als ausreichend, dass dem Verbraucher zusätzlich auf der nachfolgenden Seite "Kundendaten" im oberen rechten Teil der Seite gut lesbar mitgeteilt wurde: "AGB Hier finden Sie unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Zu den AGB-". Denn diese Informationen erhielt der Verbraucher erst, wenn er die Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und damit den Bestellvorgang eingeleitet hatte. Ebenso reichte es nach Ansicht des Gerichts nicht aus, die Grundlagen für die Berechnung der "Versandspesen" im rechten oberen Teil der nachfolgenden Seite "Lieferservice" zu nennen.

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des BGH zum Thema Versandkostenangaben in Online-Shops (BGH, Urt. v. 04.10.2007 – I ZR 143/04). Dieser hatte entschieden, dass die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben dem Angebot oder der Werbung grundsätzlich eindeutig zugeordnet sein müssen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen sind. Bei Online-Shops könne es aber genügen, dass die durch ,? 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden. Erforderlich sei allerdings, dass eine solche Seite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Diesen Anforderungen genügte das Angebot des beklagten Online- Versandunternehmens nach Auffassung der Frankfurter Richter nicht. Hierin liege zugleich ein erheblicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Dies begründete das Gericht wie folgt:

"Die Grundlagen für die Berechnung der Liefer- und Versandkosten weichen, wie die Mitglieder des Senats aus eigener Anschauung wissen, in erheblichem Maße voneinander ab. So gibt es Fernabsatzunternehmen, die Liefer- und Versandkosten grundsätzlich nur bei Lieferungen unter einem bestimmten Warenwert berechnen. Bei anderen Unternehmen – wie etwa der Beklagten – sind diese Kosten abhängig von Größe und Gewicht der bestellen Ware. Zudem wird die Ermittlung der jeweils gültigen Liefer- und Versandkosten teilweise dadurch erschwert, dass sich Online- Versandhäuser zu Vertriebsnetzen zusammengeschlossen haben und Kunden, die aus dem eigenen Sortiment nicht bedient werden können, an Partnerunternehmen weiterleiten, wobei diese Unternehmen unter Umständen abweichende Liefer- und Versandkosten erheben. Angesichts dieser Praxis ist der Verbraucher, der sich über die tatsächlich anfallenden Kosten informieren will, auf eine klare und leicht auffindbare Erläuterung der Liefer- und Versandkosten angewiesen. Fehlt sie – wie im vorliegenden Fall – ist die Möglichkeit des Preisvergleichs erheblich beeinträchtigt."

Fazit

Online-Shopbetreiber sollten bei der Darstellung ihrer Angebote im Internet sicherstellen, dass transparent auf die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Liefer- und Versandkosten hingewiesen wird. In der Praxis hat es sich bewährt, etwa direkt an den dargestellten Preisen den Hinweis "inkl. MwSt. zzgl. Versand" anzubringen, wobei über das Wort "Versand" direkt auf die Versandinformationen des Shop-Betreibers verlinkt wird. Natürlich sind auch andere Darstellungsweisen möglich, solange sie sich an den oben genannten Vorgaben des BGH orientieren. Keinesfalls ist es nach derzeitiger Rechtslage ausreichend, erst im Warenkorb des jeweiligen Online-Shops über die zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten zu informieren.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.01.2009
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Kendo und Kenjutsu

 
This is Kendo von Verschiedene
 
FujiMae Hakama von FujiMae
 
Fudoshin Shinai von Fudoshin

Produktneuheiten bei Budoten

 
Kajukenbo - Dirty Fighting
DVD, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch Wer sagt, dass ein Kampf sauber sein muss? Diese DVD widmet sich der Anwendung von Tricks um auf der Straße zu überleben. Das, was die Leute gemeinhin als schmutzigen Kampf wahrnehmen, ist in dieser Art von Situationen eigentlich ein Arsenal von extrem praktischen Techniken, wie spucken, beißen u...
 
Kravmaga Vol.3 Défense dans la rue
DVD Représentant officiel du Kravmaga en Europe, Richard Douieb dévoile dans ce DVD des techniques supérieures pour une efficacité optimale. Les décors naturels favorisent la compréhension du Kravmaga qui s'exprime ici dans son élément : la rue. Richard Douieb a rassemblé pour vous des enchaîn...
 
Venum Venum Contender 5.0 Rashguard Long Sleeves, schwarz-rot
Material: 87% Polyester - 13% Elasthan, erhältlich in den Größen S - XXL Der Contender 5.0 Rashguard ist ein wesentliches Element dieser Kollektion und ideal für MMA, Grappling oder Wrestling. Dieses Kompressionshemd fördert die Regeneration und schützt gleichzeitig vor Reibung. Der Rashguard ist körperbetont und bietet ein zweites Hautgefühl.

Sehr bequem, er...
 
Mini Schärfer 3-in-1
Länge geschlossen: 80 mm, Länge Schärfstab offen: 130 mm Ein handliches 3-in-1 Schärftool mit zwei Schärfschächten aus Wolframkarbid und Keramik, sowie einem einklappbaren, diamantbeschichteten Schärfstab.
 
Japan Ninjutsu Shinobiken
DVD Sensei Juan Hombre, der unter dem Schutz der verschiedenen traditionellen Ryuha steht, die noch immer in Japan fortdauern, und einziger Repräsentant der Koga-Tradition in Europa, leitet diese neue und lang ersehnte Arbeit über Shinobiken, das Ninja-Schwert. Unter seiner Leitung zeigen uns erfahren...
 
Kyusho Jitsu Erste Hilfe
DVD, Englisch, Französisch, Spanisch This DVD is the first in a series of works by Evan Pantazi, focusing on the other side of Kyusho, with attention to the science of the energy of each student as well as their health and welfare. This is where the deep secrets of the Martial Arts are really hidden.

LANGUAGES: ENGLISH, ESP...
 
PHOENIX PX Boxhandschuhe schwarz-grün, Leder
Boxhandschuh aus echtem Rindsleder, erhältlich in 8 - 16 oz PX Boxhandschuhe schwarz-grün Leder
PX PX Profi Boxhandschuh in schönem schwarz-grünem PX Design

gefertigt aus hochwertigem echten Rindleder

Optimal für intensiven Einsatz im Vollkontakt.

Klettverschluss / optimales stabilisieren des Handgelenks
angenähter Daumen
 
Samuraigarnitur White and Red 4 tlg.
Bestehend aus Katana Wakizashi, Tanto und Holzständer. Klingenstahl: Kohlenstoffstahl
Griffmaterial: Holz / Baumwolle
Scheide: Holz

Katana:
Klingenlänge: 69 cm / Gesamtlänge (ohne Scheide): 96 cm - (mit Scheide): 100 cm

Wakizashi:
Klingenlänge: 48 cm / Gesamtlänge (ohne Scheide): 70 cm - (mit Scheide) 77 cm

Tanto:<...
 
Kurzschwert mit Scheide 84546
Klingenstahl: 420 rostfrei, Griffmaterial: Kunststoff, Scheide: Kunststoff, Klingenlänge: 54 cm, Gesamtlänge: 69 cm, Gesamtlänge (mit Scheide): 77 cm, Gewicht: 600 g Dekoratives Schwert mit Scheide.