Oster-Urlaubsfahrt: Alter Führerschein gültig
Viele Deutsche brechen bereits an diesem Wochenende in die Urlaubsregionen der EU-Länder, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc., auf. Für die Fahrt mit dem Kfz gilt es einiges zu beachten. Neben Warnwesten, vollständigen Verbandskasten, etc., sollten die Urlauber ihre Kfz-Papiere und Führerscheine bereithalten.
Leider kommt es häufig bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vor, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine beanstandet werden, warnt Siegfried Karle, Präsident der Heil-bronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen in man-chen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mit-gliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig an-zuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkarten-großen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen, rät Siegfried Karle weiter.
Einen Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos bei der Verbraucheror-ganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile