Osterurlaub – Alte Führerscheine und Polizeikontrollen
In vielen Bundesländern beginnen am 30. März der Osterurlaub, das heißt, dass sich bereits ab dem 25. März wieder kilometerlange Autokolonnen in Richtung Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich oder auch Osteuropa bilden. Wer mit dem PKW anreist, sollte sich also mit Geduld wappnen. Und nicht nur damit. Die Erfahrungen der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) haben gezeigt, dass es mit den alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen zu Problemen bei Polizeikontrollen in EU-Ländern kommen kann. Hierfür bietet die GVI kostenlose Hilfe in der jeweiligen Landessprache an.
„Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht diese Dokumente und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.
Um Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen im Vorfeld zu vermeiden sollte ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich geführt werden. Ebenso wichtig für Osterurlaubsreisen mit dem Pkw ins Ausland sind grundsätzlich die grüne Versicherungskarte und zur Sicherheit auch der sogenannten Europäische Unfallbericht, empfiehlt Jürgen Buck.
Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
Quelle: openPR
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