Plagiatsvorwürfe gegen Politiker nehmen kein Ende. Hetzjagden in Zukunft vermeiden – so geht’s!

gavel, glasses, law bookPlagScans Vision: Einen fairen Standard zur Qualitätssicherung für alle Abschlussarbeiten.
Der Plagiatsfall bei Verteidigungsministerin von der Leyen zeigt wieder die großen Ermessensspielräume bezüglich der Regeln des wissenschaftlichen Schreibens.
Durch die wachsende Copy-Paste-Kultur dürfte die Plagiatsproblematik noch zunehmen – und führt auch bei ehrlichen Schreibern zu Verunsicherung.

Um Klarheit zu erreichen, muss ein Standard festgelegt werden, der für alle neuen wissenschaftlichen Arbeiten als Maßstab gilt. – Und dessen Einhaltung auch objektiv geprüft wird, um die Qualität sicherzustellen. Dies schafft gleichzeitig Verlässlichkeit für die Autoren, sodass nicht Jahrzehnte später ihre Arbeit angegriffen wird.
Hier kann die aktuelle Berichterstattung hoffentlich eine breite Debatte über Bildungswerte anstoßen.
Konkret sollte ein Maßnahmenpaket wie folgt umgesetzt werden:
1. Festlegung bundesweiter, oder gar EU-weiter, verbindlich festgeschriebener Regeln für wissenschaftliches Schreiben.
2. Kommunizieren und praktizieren dieser Regeln wissenschaftlichen Arbeitens vom ersten Semester an, oder besser schon in der Oberstufe.
3. Einführung eines pädagogischen Plagiatserkennungssystems an Hochschulen. Studenten müssen ihre eigenen Arbeiten selbstständig auf Plagiate testen und einen Plagiatsbericht, inklusive eidesstattlicher Versicherung mit der Abschlussarbeit einreichen.
4. Eine von unabhängiger Seite verwaltete, mindestens bundesweit vernetzte Verbunddatenbank wissenschaftlicher Arbeiten (Artikel, Promotionen, Bachelor- & Masterarbeiten) die hinter dem Qualitätsmanagement Tool steht. Auch Verlage sollten mit einbezogen werden.
5. Eine objektive Prüfung aller Abschlussarbeiten, zunächst automatisiert, filtert Verdachtsfälle heraus, die dann genauer bei einer händischen Nachkontrolle geprüft werden.
6. Das ermöglicht die Einführung einer Verjährungsfrist von z.B. 1 Jahr nach bestandener Qualitätsprüfung und Notenvergabe. Danach ist der Titel fix und darf nur noch aberkannt werden, wenn eine besondere Schwere der Schuld und/oder der Tatbestand der arglistigen Täuschung festgestellt wird.
7. Um die Rechtssicherheit zu komplettieren sollten die Gründe für eine Aberkennung nach Verjährungsfrist im BGB und/oder BBiG verankert werden.
Wir werden in naher Zukunft erneut gezielt auf die verantwortlichen Personen zugehen und an einen Tisch bitten. Freiwillige und Interessierte sind dabei herzlich willkommen, die Initiative für Qualitätssicherung in der Lehre zu unterstützen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.02.2016
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