Privathaftpflicht schützt gegen Gefahren des Winters

Stürme holen Ziegel und Antennen vom Dach – Fußgänger können auf Laub oder Schnee ausrutschen

Die letzten Monate des Jahres sind angebro-chen – die Auswirkungen sind in der Natur und beim Klima deutlich zu spüren: Die Bäume verlieren ihre Blätter, die Herbststürme fegen über’s Land, die Tem-peraturen fallen und die Schneefallgrenze sinkt. Die Versicherer registrieren die-sen Umschwung nicht zuletzt in steigenden Unfallzahlen.

Oft wird der Wind im Herbst und Winter so stark, dass er Ziegel oder Antennen vom Dach holt. Besonders unangenehm wird es, wenn diese Gegenstände vor-beigehende Passanten verletzen. Bisweilen hohe Ansprüche der Opfer richten sich dann gegen den Hauseigentümer oder Mieter. Jörg Kranz, Leiter der Abtei-lung „Komposit Privatkunden“ der Gothaer Versicherung, rät: „Der Inhaber eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses kann sich einfach schützen, weil die meisten Privat-Haftpflichtversicherungen den entsprechenden Versiche-rungsschutz bieten. Eigentümer, die ihre Häuser nicht selbst nutzen, sollten sich hingegen mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftlicht absichern.“

Gemeinden verpflichten Bürger zum Laubkehren und Schneeschippen
Zu einer gefährlichen Falle für Passanten kann auch glitschiges Herbstlaub wer-den. Regelmäßig rutschen darauf Fußgänger aus, verletzen sich und erleiden Knochenbrüche. Im schlimmsten Fall steht der Vorwurf der fahrlässigen Körper-verletzung im Raum. Hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge. Am Ende stehen dafür Hauseigentümer oder Mieter in der Pflicht. Denn fast alle Gemeinden haben die lästige, aber unumgängliche Aufgabe, die Bürgersteige zu kehren, per Satzung auf sie übertragen. Eine Frage in diesem Zusammenhang ist unklar: Wie häufig der Besen geschwungen werden muss. Das entscheiden im Zweifelsfall die örtlichen Gerichte ganz unterschiedlich. Nur soviel steht fest: „Türmt sich das Laub zu Bergen, muss häufiger gefegt werden“, erläutert Kranz.

Der Hauseigentümer delegiert meist die Pflicht des Laubkehrens im Mietvertrag an seinen Mieter. Hat er diesen bei der Ausübung der Pflicht regelmäßig kontrol-liert, kann der Mieter im Schadenfall ebenfalls mit Haftpflichtansprüchen konfron-tiert werden. Eine besondere Situation gilt für Eigentumswohnungen: „Denn ver-unglückte Fußgänger können gegenüber allen Eigentümern Ansprüche geltend machen“, wie Kranz hervorhebt. Die Haftung des Eigentümers gelte übrigens auch dann, wenn er die Eigentumswohnung vermietet hat. Deshalb sollten die Eigentümer von Eigentumswohnungen darauf achten, dass für die Eigentümer-gemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung besteht.

Entwarnung hingegen kann für Eigentümer von Eichen und Kastanien gegeben werden. Anders als herabfallende Äste gehören herabfallende Kastanien und Eicheln zum allgemeinen Lebensrisiko. Dem Besitzer der Bäume ist nach gängi-ger Rechtsprechung nicht zuzumuten, die Äste vollständig zurückzuschneiden, um das Tragen von Früchten zu verhindern. Fallen sie beispielweise auf ein Au-to, bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.

Analog zur Pflicht des Laubkehrens verhält es sich mit der Pflicht, die Gehwege von Schnee und Eisglätte zu befreien. Auch hier fehlt eine einheitliche Recht-sprechung, die genau festlegt, wie oft Schnee geschippt oder der Gehweg ge-streut werden muss. Kranz warnt: „Angesichts der unsicheren Rechtslage gehen Hauseigentümer und Vermieter ohne Versicherung auch hier unkalkulierbar hohe finanzielle Risiken ein“. Nur soviel ist sicher: In den meisten Orten existiert eine Satzung die vorschreibt, bis 7.00 Uhr einen mindestens 1,20 bis 1,50 Meter brei-ten Gang zu schaufeln, so dass zwei Passanten aneinander vorbei gehen kön-nen. In Mehrfamilienhäusern muss zudem der Weg zu den Mülltonnen und zum Hauseingang freigehalten werden.

Ein weiteres Argument, das für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung spricht: Der Versicherer hilft auch, unberechtigte oder überzogene Schadener-satzansprüche abzuwehren. „Das ist umso bedeutsamer, als es angesichts der unsicheren Rechtslage leicht zu langwierigen und kostspieligen juristischen Scharmützeln kommen kann“, wie Kranz aus den täglichen Erfahrungen zu berichten weiß.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.11.2010
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