Regelung von Bagatellunfällen: Hieb- und stichfeste Beweise selbst sichern
Wer in einen Unfall verwickelt wird, ist verständlicherweise zunächst verstört und ratlos. Und mit der Hilfe der Polizei ist nicht in jedem Fall zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen ist die Polizei zwar nach wie vor bereit, Verkehrsunfälle aufzunehmen und beweissichernd tätig zu werden, aber in anderen Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, kommt die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln handelt. Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten selbst die Beweise sichern.
Was dabei zu beachten ist, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer im Folgenden:
1. Sichern Sie unmittelbar nach dem Unfall Beweise – am besten mit Fotos von der Unfallstelle.
2. Nehmen Sie von möglichst vielen Zeugen des Unfalls die Adressen auf.
3. Generell gilt bei jedem Unfall, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Vermeiden Sie es, voreilig einen Mietwagen in Anspruch zu neh¬men. Bei unklarer Haftung besteht die Gefahr, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
4. Lassen Sie sich sofort fachkundig beraten. Ein im Verkehrsrecht kundiger Anwalt wird Ihnen sagen können, wie die Haftungsfrage zu beurteilen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Quelle: openPR
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
- Das Ermittlungsverfahren gegen Studenten wegen BAföG Betrug und seine Konsequenzen
- Unfallregulierung … so gehts – Info vom Gutachter Hoehne Berlin
- Tonfa Polizei – Wenig Geld für gute Qualität
- Wann kommen die Einbrecher zu Ihnen? Einbruchschutz in Deutschland