Retouren kosten Geld … und die aktuelle Rechtslage schädigt Staat und Wirtschaft

miete-abrechnungDer Versand soll möglichst nichts kosten, die Rücksendung sollte im Regelfall kostenfrei sein … Ist es fair und gerecht wenn der Versandhandel in Deutschland im Fall eines Widerrufs die Hinsendekosten erstatten und bei der Rücksendung auch noch die Rücksendekosten tragen soll?

Was für den Verbraucher sehr angenehm ist, kostet die Versandhändler in Deutschland Jahr für Jahr viele Millionen Euro, Geld das letztlich für Investitionen nicht zur Verfügung steht.
Ursprünglich sollte das Widerrufsrecht die dem Verbraucher entstehenden Nachteile beim Distanzkauf aus dem Katalog oder über das Internet ausgleichen.
Doch welchen Nachteil mit Ausnahme des Umstands, dass man die Ware nicht in die Hand nehmen kann, sie aus der Nähe betrachten oder Kleidung mal kurz anprobieren und sofort mitnehnen kann, hat der Verbraucher?
Ich möchte sogar behaupten, dass der Verbraucher gegenüber dem klassischen Ladenkauf erhebliche Vorteile hat. Er spart sich den Einkaufsstress, den Weg ins Kaufhaus, das Anstehen an der Kasse die lästige Suche der Ware in den verschiedenen Kaufhaus-Etagen und das Wühlen in den Regalen. Er muss keine Parkgebühren zahlen, muss kein Geld für Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel ausgeben, kann bequem zu jeder Tages- und Nachtzeit von zu Hause aus einkaufen, hat ein uneingeschränktes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht von mindestens 14 Tagen, bekommt die Ware zu sich nach Hause geliefert, kann in aller Ruhe Preise vergleichen und was wohl noch wichtiger ist: sollte der gewünschte Artikel doch einmal vergriffen sein, muss man nicht ein zweites oder gar drittes Mal in den Laden fahren nur um dort dann zu erfahren, dass der gewünschte Artikel voraussichtlich erst nächste Woche eintreffen wird …
Ist es so gesehen fair, dass der Händler im Fall des Widerrufs doppelt mit Kosten belastet wird, weil er dem Verbraucher nicht nur die Hinsende- sondern auch noch die Rücksendekosten erstatten soll?
Ich glaube kaum. Dies käme in etwa der Forderung eines Käufers gleich, man möge ihm doch bitte beim Einkauf im Ladenlokal auch die Anfahrtskosten erstatten und im Fall einer Rückgabe doch bitte zusätzlich auch die Kosten der zweiten Anfahrt nebst dem Kaufpreis auszahlen. Niemand käme auf eine solche Idee, jedoch ist genau dies die aktuelle Situation im Fernabsatz. Von Fairness, von einem gerechten Ausgleich für beide Seiten, Händler und Verbraucher, kann da keine Rede sein.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.01.2013
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