Richtig gemahnt ist halb gewonnen: Warum auf das Verschicken von Mahnungen verzichtet werden kann

Unternehmer und Selbstständige, die auf die Begleichung fälliger Rechnungen durch ihre Kunden warten, lassen sich oft durch das geduldige Verschicken mehrerer Mahnungen wertvolle Arbeitszeit stehlen. Zu allem Überfluss machen sich die fehlenden Geldeingänge dann auch noch schnell in der eigenen Kasse bemerkbar. Die Folge: Geschäftsprozesse geraten ins Stocken und die eigene Liquidität schwindet.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, sich derart in Geduld zu üben und Mahnungen zu verschicken. Denn der Versand einer Rechnung reicht juristisch gesehen vollkommen aus, um als Unternehmer seine Zahlungsansprüche beim Kunden geltend zu machen.: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt gemäß Paragraph 286, Bundesgesetzbuch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug – außer, die Rechnung enthält ein kalendarisch festgesetztes oder berechenbares Fälligkeitsdatum“, erklärt Simon Stücher, Geschäftsführer des webbasierten Fakturierungsdienstes Billomat GmbH & Co. KG. „Ist die Rechnung raus, tickt die Uhr für den Schuldner“, ergänzt er.

Noch immer unterliegen viele Unternehmer dem Irrglauben, bis zu drei Mahnungen verschicken zu müssen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Wenn der Gläubiger jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist noch immer auf sein Geld wartet, darf er Verzugszinsen geltend machen sowie den Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Legt der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheids Widerspruch ein, kann unmittelbar ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und per Gerichtsvollzieher vollzogen werden.

Ob sich das Mahnverfahren aber tatsächlich lohnt, sollte immer im Vorhinein sorgfältig abgewogen werden. Denn mit der Beantragung des Mahnbescheids entstehen dem Gläubiger zusätzliche Kosten. „Während der Schuldner zwar die Kosten für das eigentliche Mahnverfahren tragen muss, hat der Antragsteller – somit der Gläubiger – die Kosten für den Mahnbescheid selbst zu schultern“, gibt Simon Stücher zu bedenken.

Damit es soweit gar nicht erst kommt, rät der Rechnungsprofi: „Oft kann mit einem vertrauensvollen, offenen Gespräch weit mehr erreicht werden, als mit Drohungen.“ So können mit einer simplen mündlichen Zahlungserinnerung mögliche Missverständnisse schnell aus dem Weg geräumt und ein gemeinsamer Konsens erzielt werden. Unter Umständen kann dann langfristig sogar ein gutes Geschäftsverhältnis erhalten bleiben.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 1.07.2010
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