Richtig verhalten im privaten Haftpflichtfall
Wie verhält man sich richtig, wenn man als Privatperson einen Schaden verursacht hat? Viele denken: „Kein Problem. Ich hab ja eine Privathaftpflichtversicherung, die kommt für den Schaden auf.“ Die meisten bezahlen dann dem Geschädigten den Schaden schon einmal aus eigener Tasche und verlangen dann von ihrer Versicherung Ersatz.
Aber was ist, wenn diese nicht zahlt? In diesem Fall besteht ein echtes Problem, denn man muss dann beweisen, dass ein Versicherungsfall vorlag. Das wird besonders dann problematisch, wenn keine Zeugen zur Seite stehen und der Versicherer den Hergang bezweifelt.
Besser ist es daher, die Schadensregulierung dem Versicherer zu überlassen. Weigert sich dieser den Schaden zu ersetzen, muss man sich vom Geschädigten verklagen lassen. Dies hat für beide Seiten – Schädiger und Geschädigten – Vorteile. Zum einen kann der Geschädigte den Schädiger vor Gericht vernehmen lassen und so den Schadenshergang bestätigen lassen. Der Schädiger trägt dabei kein Risiko. Denn wenn er den Prozess verliert, muss sein Privathaftpflichtversicherer nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch alle Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Hochstraße 17
60313 Frankfurt
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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