Rücklastschrift: Wer ist schuld?
Leider muss ich nun feststellen das mir Aufgrund eines Übermittlungsfehlers in Ihrem System auch die Gebühren von 5,62 € für die Rücklastschrift aufgelastet wurden.
Schade…
Ich habe dieses Statement natürlich zum Anlass genommen, um den Fall nochmals eingehend zu prüfen.
Einen Übermittlungsfehler in unserem System schließe ich aus.
Um ganz sicher zu gehen, habe ich auch die Logfiles auf dem Server geprüft.
Die Überprüfung ergab, dass bei der Bestellung die Kontonummer um eine Stelle verkürzt eingetragen worden war:
Konto:86925
statt wie später berichtigt: 286925
Wenn ein Fehler unsererseits vorliegt, werden etwaige Gebühren wegen des fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt worden. Dies war hier jedoch nicht der Fall.
Es spricht darüber hinaus ein weiterer Umstand gegen einen Systemfehler: Weniger als 1% aller Lastschriften gehen aufgrund fehlerhafter Konto-Angaben zurück. Läge ein Systemfehler vor, müsste diese Quote ungleich höher liegen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.08.2011bisher keine Kommentare
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