Scheidung durch Standesbeamte?
In Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden knapp 40 % der Ehen wieder geschieden. Die Standesbeamten fordern nun, künftig nicht mehr nur die Ehen zu trauen, sondern auch einvernehmliche Scheidungen vornehmen zu dürfen. Das sei nicht nur schneller, sondern auch billiger.
Doch schnell und billig ist nicht immer auch besser: Wegen der Tragweite der finanziellen Folgen einer Scheidung sind bis heute sämtliche Scheidungsverfahren – auch die einvernehmlichen – bei Gericht unter der Mitwirkung eines Rechtsanwalts durchzuführen.
Erst nach einer eingehenden Beratung bei einem Rechtsanwalt ist ein scheidungswilliger Ehegatte in der Lage, die finanziellen Folgen einer Scheidung wie Unterhalt, Zugewinn, Hausratsteilung und Versorgungsausgleich zu überblicken und zu entscheiden, ob er auf dem Hintergrund seiner neuen Kenntnisse Ansprüche gegenüber seinem Ehepartner geltend macht oder auf diese verzichtet. Gerade der wirtschaftlich schwächer gestellte Ehegatte, der oftmals die Kinder betreut und nur eingeschränkt erwerbstätig ist, sollte sich umfassend durch einen Rechtsanwalt beraten und vor Gericht vertreten lassen. Der Anwalt unterstützt auch bei der Anpassung der Mietverhältnisse und berät beim Verkauf von gemeinsamen Immobilien.
Die mit der anwaltlichen Beratung verbundenen Kosten sowie die Gerichtsgebühren können im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe von der Justizkasse übernommen werden. Diese Unterstützung wird bewilligt, wenn der vertretene Ehegatte die Kosten nicht selbst aufbringen kann.
Wohin Scheidungen ohne anwaltliche Beratung führen, zeigen die vielen Probleme, die sich nach den sogenannten Online-Scheidungen ergeben. Bei den Online-Scheidungen kennt der Mandant seinen Anwalt nicht persönlich, ein Gespräch über die rechtlichen Konsequenzen eines Scheidungsantrags findet in der Regel nicht statt. Die Scheidung wird per Mail eingereicht, das heißt, der Anwalt kennt die persönliche Situation seines Mandanten nicht. Nur durch das unmittelbare Gespräch mit dem Anwalt des Vertrauens vor dem Einreichen der Scheidung kann sichergestellt werden, dass durch die Scheidung keine negativen Rechtsfolgen entstehen, die vorher nicht bedacht wurden. In Anbetracht der komplexen rechtlichen Auswirkungen eines Scheidungsverfahrens ist die anwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Rechtsanwälte für Familienrecht nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Celle unter der Telefonnummer 05141/92 82 0.
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5
29221 Celle
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.05.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile
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