Schufa und Co: Kostenlose Selbstauskunft gilt auch für Unternehmen
Da für Unternehmen ein schlechter Schufa-Eintrag existenzbedrohend sein kann, sollten Firmen von ihrem kostenlosen Auskunftsrecht gegenüber der Auskunftei Gebrauch machen. Das empfiehlt das Unternehmensportal MittelstandsWiki mit Blick auf die seit Anfang April 2010 geltende Datenschutznovelle I. Sie ermöglicht neue Rechte und Ansprüche gegenüber Diensten wie der Schufa, die über die Bonität des Vertragspartners Auskunft geben.
Der nun festgeschriebene Auskunftsanspruch gegenüber den Auskunfteien betrifft die Daten, die über Unternehmen oder Personen in den letzten sechs Monaten gespeichert wurden. Sie gelten für die tagesaktuelle und an Dritte übermittelten Score-Werte sowie Angaben zu deren Berechnung. Die Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos und gilt nun erstmals auch für Stellen, die geschäftsmäßig agieren.
Erst wenn jährlich weitere Auskünfte verlangt werden, dürfen die Auskunfteien Gebühren erheben – jedoch nur, wenn der Betroffene sie zu wirtschaftlichen Zwecken gegenüber Dritten nutzen kann.
Hauptargument dieser Neuerung war die Tatsache, dass in der Vergangenheit Auskunfteien immer wieder Fehler bei der Datenerhebung unterliefen. Beispielsweise gab es Namensverwechslungen oder es wurden veraltete Adressen aufgrund eines Umzugs genannt. Sollte man solche oder andere Fehler feststellen, muss die Auskunftei die Daten korrigieren, löschen oder sperren.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.08.2010bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile
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